Enthornen ist ein stark schmerzverursachender Eingriff, der gemäss Tierschutzverordnung nur unter Schmerzausschaltung vorgenommen werden darf. Der Eingriff muss so schonend als möglich durchgeführt werden. Gemäss BLV muss auf folgende Punkte besonders geachtet werden:
- Der ruhige Umgang mit dem Tier hilft, die Belastung durch Stress und Angst zu vermindern, welche beide das Schmerzempfinden verstärken.
- Eine fachgerecht durchgeführte Anästhesie und Analgesie (Schmerzausschaltung und -bekämpfung) verhindert die Schmerzwahrnehmung während des Eingriffs und unterdrückt die Entstehung von Schmerzen in der ersten Zeit danach.
- Als Methode der Wahl gilt das Ausbrennen der Hornanlagen mit einem geeigneten Gerät. Das Entfernen der Hornansätze bei Kälbern mittels elastischer Ringe oder ätzender Substanzen ist verboten.
Sachkundenachweis erwerben
Junge Kälber dürfen Tierhaltende bis zum Alter von maximal drei Wochen selber unter Anästhesie enthornen. Dafür müssen sie zuvor einen Sachkundenachweis in einem vom Bundesamt für Landwirtschaft und dem BLV gemeinsam anerkannten Kurs erworben haben.
«Das Enthornen in den ersten drei Lebenswochen bietet den Vorteil, dass die Wunde kleiner ausfällt und daher schneller verheilt», schreiben die Bundesbehörden. Zudem sind die Tiere noch durch mütterliche Antikörper aus dem Kolostrum besser vor Wundinfektionen geschützt.
Üben mit Tierarzt
Der Sachkundenachweis zum schonenden und fachgerechten Enthornen von Kälbern wird in zwei Stufen erbracht und beginnt mit einem anerkannten Theoriekurs. Im Kurs werden die für den Eingriff benötigten Kenntnisse über anwendbares Recht, Anatomie, Belastung, Schmerz, Schmerzausschaltung und Chirurgie vermittelt.
Nach Erhalt der Kursbestätigung müssen die Tierhalterinnen und Tierhalter unter Aufsicht der Bestandestierärztin oder des Bestandestierarztes auf ihrem Betrieb üben, wie richtig mit Tierarzneimitteln umgegangen wird, wie sie ihre Kälber auf den Eingriff vorbereiten, worauf sie beim fachgerechten Enthornen achten und wie sie die Tiere danach überwachen und betreuen müssen.
Haben Tierhaltende genügend Sicherheit erreicht, um alles selbstständig richtig durchzuführen, meldet die Bestandestierärztin oder der Bestandestierarzt die betreffenden Tierhaltenden dem zuständigen kantonalen Veterinäramt zur Überprüfung der praktischen Fähigkeiten an. Damit ist der Sachkundenachweis erlangt. Tierhalter dürfen nun die benötigten Tierarzneimittel beziehen und den Eingriff selbständig durchführen
Die Liste mit den Kursen gibt es hier
Anästhetika für maximal drei Monate
Die für die Schmerzausschaltung benötigten Anästhetika gehören zu den Tierarzneimitteln (TAM) und dürfen der Tierhalterin oder dem Tierhalter nur abgegeben werden, wenn zuvor eine TAM-Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Darin sind regelmässige Betriebsbesuche durch die Bestandestierärztin oder den Bestandestierarzt sowie der korrekte Umgang mit Tierarzneimitteln geregelt, heisst es im Merkblatt.
Anästhetika dürfen maximal für einen Bedarf von drei Monaten abgegeben werden. Tierhalter müssen über die Abgabe, Verwendung und den Vorrat Buch führen.
das enthornen ist meiner Meinung nach so das allerletzte was es gibt und sollte per sofort verboten werden,die Hörner haben für das Tier eine ganz wichtige Funktion und für das hat die Natur ihnen diese auch wachsen lassen oder habt ihr schon mal ein Auto ohne Räder gekauft??Autos ohne Räde wären auch weniger gefährlich!!
Zu einer Kuh gehören Hörner.
Es geht ja bei vielen Biohöfen auch.
Die armen Kühe keine Hörner, dafür ein riesen Euter!!
Jeder Bauer der dies unterstützt sollte sich schämen.