Zypern hat für die Käsespezialität Χαλλούμι/Halloumi/Hellim die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) erhalten.
Wie die Europäische Kommission vergangene Woche mitteilte, ist der Name Halloumi nun vor Nachahmung und Missbrauch in der EU geschützt. Ausschließlich Χαλλούμι/Halloumi/Hellim, der in Zypern unter Einhaltung der Produktspezifikation hergestellt werde, dürfe künftig den eingetragenen Namen tragen.
Dies bringe klare wirtschaftliche Vorteile für das Mitgliedsland mit sich. Der Käse sei weltweit für seine charakteristische Textur, seine typische Faltung und seine Eignung zum Grillen und Braten bekannt. Damit auch die Erzeuger in der türkischzyprischen Gemeinschaft von diesem Schutz profitieren könnten, beschloss die Kommission, dass der Käse mit der g.U. auch über die Grüne Linie - also der innerzyprischen Grenze hinweg - vertrieben werden darf.
Allerdings müsse der Käse und die zur Herstellung verwendete Milch «allen EU-Standards für die Gesundheit von Mensch und Tier entsprechen». Der Kommission zufolge wird mit diesem «historischen Paket» die 2015 erzielte Vereinbarung über Χαλλούμι/ Halloumi/Hellim umgesetzt, die bis zur Wiedervereinigung Zyperns anzuwenden sei.