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Käser Wick geht in die Berufung

Vor knapp einem Jahr wurde der Benker Käser Karl Wick aus Benken SG wegen mehrfacher Veruntreuung vom Kreisgericht See-Gaster schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren und zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt.

 

 

Vor knapp einem Jahr wurde der Benker Käser Karl Wick aus Benken SG wegen mehrfacher Veruntreuung vom Kreisgericht See-Gaster schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren und zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt.

Am 27. September kommt es zur Berufungsverhandlung vor dem  Kantonsgericht St.Gallen, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt.  Es gehe um eine Deliktsumme von 350’000 Franken. Wick wurde vorgeworfen, über Jahre immer wieder Beiträge für die Milchverbände zurückbehalten zu haben.

Die Genossenschaft Vereinigte Milchbauern Mitte-Ost sowie die Genossenschaft Schweizer Milchproduzenten hatten 2009 Strafanzeige gegen den Käser eingereicht.  Im März 2011 wurde das Konkursverfahren über die PMO eröffnet.  Die Gläubigern sind vorwiegend Ostschweizer Milchbauern. Die Forderungssumme beträgt rund 10 Millionen Franken. Einige Bauern haben Ausstände von mehreren zehntausend Franken, von denen sie vermutlich nie mehr etwas sehen werden.

Bereits 2005 kam es wegen der Sache zu einem Zivilprozess, wegen Zahlungen, die Wick  zurückbehielt. Wicks Verteidiger forderte bereits vor dem Kreisgericht einen Freispruch.  Die Staatsanwaltschaft beantragt in ihrer Anschlussberufung erneut eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von drei Jahren.

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