Mit Blick auf das seit Anfang Juli 2012 in Kalifornien geltende Gesetz zum Verkaufs- und Produktionsverbot von Stopfleberprodukten befürchten die französischen Hersteller einen erheblichen Imageschaden und haben sich in dieser Angelegenheit an das Pariser Landwirtschafts- ministerium gewandt.
Der interprofessionelle Ausschuss für Stopflebergeflügel (Cifog) bezeichnete das kalifornische Gesetz als „beunruhigend“. Es sei zu befürchten, dass die Wörter „Verbot“, „Handel“ und „Nahrungsmittelprodukte“ im allgemeinen mit „gentechnisch veränderten Organismen (GVO)“ oder auch „Hormonen“ in Verbindung gebracht würden.
Unterdessen berichtete die französische Botschaft in Washington, dass ein Verkaufsverbot von Stopfleber unter den großen Küchenchefs stark umstritten sei. Beispielsweise habe der Chicagoer Bürgermeister vor einigen Jahren ein ähnliches Gesetzesvorhaben insbesondere unter dem Druck der Köche fallengelassen. Direkte wirtschaftliche Konsequenzen müssen die in Frankreich ansässigen Produzenten im übrigen ohnehin nicht befürchten, da sie aufgrund der sehr strengen amerikanischen Gesundheitsnormen nicht in Richtung Vereinigte Staaten lieferten, so das Cifog.
Betroffen wären der Washingtoner Botschaft zufolge allerdings die französischen Produzenten, die in Kalifornien niedergelassen sind. Cifog fordert nun von den europäischen Behörden, das Verbot auf Konformität mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) hin zu prüfen. Auch das Pariser Agrarressort wurde unterdessen in dieser Angelegenheit aktiv: Der beigeordnete Minister für Ernährungswirtschaft, Guillaume Garot , traf sich mit Cifog. Außerdem bestellte Garot den amerikanischen Botschafter in Paris ein, um ihn in dieser Angelegenheit „zu sensibilisieren“. Im Jahr 2011 hatte auch hierzulande die Stopfleber im Zusammenhang mit der Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittelausstellung (Anuga) zu erheblichen diplomatischen Konflikten geführt. In Deutschland ist die Produktion von Stopfleber verboten, ihr Verkauf aber nicht. Das kalifornische Gesetz gilt als Novum