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Kamerapflicht in Schlachthöfen 

 Ein Jahr nach dem Beschluss des Ministerrats ist das Königliche Dekret zur verpflichtenden Videoüberwachung in spanischen Schlachthöfen am 24. August in Kraft getreten.

 

Wie die Agentur für Lebensmittelsicherheit und Ernährung (Aesan) mitteilte, müssen nun alle Schlachtunternehmen über ein Kamerasystem verfügen, das zusätzliche Tierschutzkontrollen ermöglicht. Lediglich kleinere Betriebe und mobile Schlachter haben noch ein Jahr Zeit, solch ein System zu installieren.

Der Einsatz der Videoüberwachung entbinde die Schlachthofbetreiber jedoch nicht von weiteren Tierschutzkontrollen, die laut den geltenden Vorschriften durchgeführt werden müssen, betonte die Behörde.

Laut Aesan ist Spanien mit dieser Massnahme nun ein Vorreiter des Tierschutzes mittels obligatorischer Kameraüberwachung in der Europäischen Union. Diese liefern Bilder für Bereiche, in denen lebende Tiere anwesend sind.

Dazu zählen Entladezonen, Treibergänge und Orte, in denen Betäubungs- und Entblutungsmassnahmen bis zum Tod der Tiere durchgeführt werden. Das Dekret umfasst zudem eine Pflicht zur Aufbewahrung der erstellten Bilder für 30 Tage zur späteren Kontrolle. Die Kameras sind so zu installieren, dass die Privatsphäre der Personen, die ihre berufliche Tätigkeit in den Schlachthöfen ausüben, gewahrt bleibt. 

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