Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes wird das Kaminfegermonopol aufgehoben und in die freie Marktwirtschaft überführt. Auf eine staatliche Regulierung des Kaminfegerwesens wird im Kanton Aargau verzichtet.
In Zukunft werde es zudem keine generellen, sondern nur noch risikobasierte Brandschutzkontrollen geben, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Mit der Privatisierung des Kaminfegerwesens werden die Gebäudeeigentümer selbst dafür verantwortlich sein, dass ihre Feuerungsanlagen gereinigt und kontrolliert werden. Die Wartung der Anlagen muss jedoch durch eine Fachperson erfolgen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sieht das geänderte Gesetz vor, dass die Aargauische Gebäudeversicherung ein einfaches Zulassungsverfahren für Fachpersonen (in der Regel weiterhin Kaminfeger) durchführt. Die Revisionen des Brandschutzgesetzes sowie der Brandschutzverordnung treten per 1. Januar 2022 in Kraft.