Wichtige Erfolge kann der Deutsche Jagdverband (DJV) im Kampf gegen Hasskommentare in den soziale Medien verbuchen.
Wie der Verband am Montag vergangener Woche in Berlin mitteilte, war im Frühjahr 2018 eine Jägerin, die sich auf Facebook unter dem Pseudonym „Waidfräulein“ eine eigene Seite angelegt hatte, innerhalb von nur zwei Tagen mit mehr als 2 000 Hasskommentaren überschüttet worden. Daraufhin war der DJV zusammen mit dem Experten für Internetkriminalität, Dr. Heiko Granzin, gegen die Verfasser dieser Kommentare vorgegangen.
Beweise sichern und Anzeige erstatten
Mittlerweile seien mehr als 50 Fälle erfolgreich abgeschlossen worden; weitere Verfahren liefen noch. Neben Unterlassungserklärungen habe es über ein Dutzend straf- und zivilrechtliche Verurteilungen gegeben. Die dingfest gemachten Hasskommentatoren hätten insgesamt mehrere 10'000 Euro (10'788 Fr.) für Strafen und Verfahrenskosten zahlen müssen. „Wir raten jedem, der von Hasskriminalität im Internet betroffen ist: Beweise sichern und Anzeige erstatten“, erklärte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es brauche einen langen Atem, aber Straftäter müssten lernen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei.
Sitz im Ausland
Eine besondere Hürde sei es, dass Facebook seinen Sitz in Irland habe, so der DJV. Bei Verdachtsfällen könnten Namen oder IP-Adressen bisher nur über die Staatsanwaltschaft ermittelt werden. Das verzögere den gesamten Prozess erheblich. Allerdings könnte es künftig leichter werden, sich gegen Hassrede im Internet zu wehren, denn der Bundestag habe Mitte Juni ein Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität verabschiedet; in Kraft sei es aber noch nicht getreten.
Strafmass angehoben
Beleidigungen will der Gesetzgeber dem Jagdverband zufolge künftig deutlich schärfer bestrafen. Das Mass für Freiheitsstrafen sei beispielsweise von bisher einem auf zwei Jahre angehoben worden, und die Betreiber sozialer Netzwerke hätten bald eine Meldepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) bei Verdachtsfällen. Staatsschutzdelikte, die Androhung von Straftaten, eine Bedrohung mit Verbrechen oder sexualbezogene Androhungen könnten damit deutlich schneller ermittelt und schärfer bestraft werden.


