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Kanton Bern kann wieder einzonen

Das Einzonungsmoratorium ist auch im Kanton Bern vom Tisch. Der Bundesrat hat den revidierten bernischen Richtplan am Mittwoch genehmigt. Die Kantonsregierung freut sich und verspricht, es werde zu keiner «Einzonungswelle» kommen.

 

 

Das Einzonungsmoratorium ist auch im Kanton Bern vom Tisch. Der Bundesrat hat den revidierten bernischen Richtplan am Mittwoch genehmigt. Die Kantonsregierung freut sich und verspricht, es werde zu keiner «Einzonungswelle» kommen.

Schliesslich lege der Richtplan fest, dass die Gemeinden vor allem gegen innen wachsen sollen und nur in Ausnahmefällen neues Bauland einzonen dürfen. Mit dem Richtplan 2030 könne der Zersiedelung entgegengetreten und Kulturland geschont werden.
Der Bundesrat teilte mit, der bernische Richtplan entspreche den Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes. Die verstärkte Siedlungsentwicklung nach innen hatte das Schweizer Stimmvolk 2013 beschlossen.

Der Bund gab den Kantonen darauf fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne anzupassen. Bis zur Genehmigung muss jede neue Einzonung mit einer Auszonung an einem anderen Ort kompensiert werden. Das blockierte auch im Kanton Bern zahlreiche Projekte. Unter Dach sind mittlerweile vier Richtpläne. Vor dem Kanton Bern genehmigte der Bundesrat bereits die Pläne von Basel-Stadt, Zürich und Genf, wie Rudolf Menzi vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) auf Anfrage sagte.

Der Kanton Bern strebt Wachstum vor allem in den urbanen Gebieten an, wie aus dem Richtplan hervorgeht. Gewisse Entwicklungsmöglichkeiten werden aber auch den Gemeinden im Hügel- und Berggebiet zugestanden.

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