Auch im Kanton Bern wird das Ackerland knapp, besonders in dicht besiedelten Gebieten. Bei knappen Gütern sollte nach dem Angebot-Nachfrage-Prinzip der Verkaufspreis eigentlich in die Höhe steigen. Nicht so beim Ackerland.
Denn die Preise für Landwirtschaftsland werden durch das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vor Spekulationen geschützt. Die Preise sind gesetzlich geregelt. Trotzdem zahle der Bund dreimal so viel wie der Kanton Bern, und verstosse dabei sogar gegen die Bundesverfassung, heisst es in einem Bericht der «Berner Zeitung».
Für Radweg und Renaturierung
Landwirt Rudolf Fischer aus Bätterkinden BE muss nun 550 Quadratmeter seines Landes an den Kanton Bern abgeben. Dieser will nämlich zwischen Utzenstorf und Koppigen einen Radweg bauen . Auch ein Stück Wald kann Fischer nicht mehr bewirtschaften können. Dies, weil in Bätterkinden der Limpachkanal renaturiert werden und das Gewässer mehr Platz erhalten solle.
Rudolf Fischer ist SVP-Grossrat, Gemeinderat von Bätterkinden und Präsident der Schweizer Kartoffelproduzenten. Mit seinem Bruder führt er in Bätterkinden einen Landwirtschaftsbetrieb. Der Betrieb hat eine LN von 65 Hektaren und umfasst 17 Hektaren Wald. Mit 75 Kühen produzieren sie Milch für den Emmentaler.
2 Franken pro Quadratmeter
Fischer bringe zwar Verständnis dafür auf, dass er sein Land für ein Projekt von öffentlichem Interesse hergeben müsse. Ein höherer Landpreis hätte ihm den Verkauf aber wesentlich leichter gemacht. Er erhält 10 Franken pro Quadratmeter, also insgesamt 5’500 Franken. Was Fischer stört: Der Radweg kostet gemäss «Berner Zeitung» mehrere Millionen Franken.
Rudolf Fischer ist auch Präsident der Schweizer Kartoffelproduzenten.
zvg
Doch Fischer scheint mit diesem Verkaufspreis noch gut davongekommen zu sein. Denn Kreisoberingenieur Patrick Maurer weiss: «Der Kanton bezahlt in der Regel einen Quadratmeterpreis von 2 bis 10 Franken für das benötigte landwirtschaftliche Kulturland». Diese Preisdifferenz ergebe sich auch aus den Faktoren Standort, Grösse, Hangneigung und Bodenqualität. Der Kanton stütze sich dabei auch auf die Fachkompetenz des Inforama ab, heisst es im Bericht weiter.
Kein Verkauf ist keine Option
Sein Land für 10 Franken pro Quadratmeter nicht zu verkaufen, wäre aber für Fischer keine Option gewesen. Denn dann hätte sich die kantonale Enteignungsschätzungskommission eingeschaltet. Die «Berner Zeitung» vermutet, dass die Kommission dann für den Kanton und gegen den Bauer entschieden hätte, weil dieser Radweg für die «Erfüllung von Bedürfnissen des allgemeinen Wohles notwendig» wäre. Im Falle einer Enteignung hätte Fischer sogar damit rechnen müssen, noch weniger für sein Land zu bekommen. Und Fischer sei sich dieses Umstandes sehr wohl bewusst gewesen, schreibt die Zeitung.
Das Berner Bauern, die dem Bund Land verkaufen können, dreimal so viel Geld bekommen, störte auch SVP-Nationalrat Ernst Wandfluh. Zu seiner Zeit als Grossrat reichte er 2021 im Kantonsparlament eine Motion ein. Darin verlangte er eine Anpassung der kantonalen rechtlichen Grundlagen, damit auch der Kanton den «Bundespreis» zahlen würde. Der Bund kann diesen höheren Preis dabei nur bezahlen, weil er 2020 das Enteignungsgesetz entsprechend angepasst hätte.
Verstoss gegen Bundesverfassung
Obschon diese Motion in der Sommersession mit 104 zu 25 Stimmen angenommen wurde, kann sie bis heute nicht umgesetzt werden. Dies, weil das vom Bund geänderte Enteignungsgesetz gegen die Verfassung verstösst und deshalb von den Kantonen nicht übernommen werden kann. Da auf Bundesebene eine Verfassungsgerichtsbarkeit fehle, sei es dem eidgenössischen Parlament möglich, verfassungswidrige Normen zu erlassen, erklärt Baudirektor Christoph Neuhaus (SVP) der «Berner Zeitung».
Kantonale Behörden hingegen dürften keine Gesetze anwenden, die der Bundesverfassung widersprächen. In der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz sei man aber aktuell daran, eine gesetzliche Grundlage für eine höhere Entschädigung zu erarbeiten.
Landverkauf weckt Emotionen
Der Widerstand, den die Bäuerinnen und Bauern solchen unfreiwilligen Landabgaben entgegenbringen würde, hätten oft kaum etwas mit der Höhe der Entschädigung zu tun, vermutet die «Berner Zeitung» abschliessend. Vielmehr würde die emotionale Verbundenheit mit dem Land eine viel grössere Rolle spielen, wie auch die Bedrohung der Existenz, wenn das Land nicht ersetzt werden kann.
Fr. 2.- bis 10.- je m2 wären im Moment richtig, wenn das Land auch nachher noch landwirtschaftlich genutzt würde, aber sicher nicht wenn es überbaut wird!! :-(
Oder würdet ihr eure Einfamilienhausparzelle für Fr. 10.-/m2 für einen renaturierten Bach hergeben???
Soviel Idealismus kann ich mir auch beim fundamentalististen Naturschützer nicht vorstellen!? ;-)
Mir wurde auch vor einigen Jahren Wald enteignet für einen Radweg Richtung Herzogenbuchsee. Ich habe einfach nicht unterschrieben und bekam dadurch den doppelten Preis da sich der Kanton verschätzt hatte. Danach hat das Geld gereicht um ein Nachtessen zu bezahlen.
Ich bin dafür, dass Kantone und Gemeinden Ihr Landwirtschaftsland den Bauern überlassen müssen wenn Enteignungen stattfinden! Es hat in jeder Gemeinde Landwirtschaftsland, dass man den Bauern andienen kann! Vielleicht fangen dann die Herren in Bern an zu studieren wenn es um ihr eigenes Hab und Gut geht!
Kleinvieh macht immer MIst. Aber Früher... waren wir auch noch auf den Bäumen. ;-)
on vorangestellt.
Habe mich bis zuletzt gewehrt.Hat sich rentiert.Anstieg von 5 Fr.auf 35 Fr.Dauerte 2Jahre.
Auch wenn so ein Radweg im Allgemeininteresse ist, heisst das noch lange nicht, dass man den Bauern das Kulturland zu einem Schundpreis abklappern kann. Eigentum ist immer noch ein Grundrecht.