Wie andere Kantone hat auch der Kanton Bern nun wegen der anhaltenden Trockenheit ein Feuerwerksverbot erlassen. Ausgenommen sind die amtlich bewilligten Feuerwerke auf dem Thuner- und Brienzersee.
Im Kanton Bern gilt aktuell die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände. Seit geraumer Zeit gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Ausserhalb dieser Verbotszonen sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht zu entfachen. Bei Wind sei ganz darauf verzichten, hält der Kanton Bern in einer Mitteilung fest.
Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter nun auch ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern an exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets erlassen. Erlaubt bleiben hingegen die sogenannten 1. Augustfeuer an für Feuerwehren gut zugänglichen Orten mit genügend Löschwasser.
Auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten ist ausserdem das Steigenlassen von Himmelslaternen.
Die Leute können ja auch was Anderes machen.
Also man kann ja den Nationalfeiertag auch Stille begehen und sich an die Geschichte erinnern.
Schöne Feier, auch ohne Feuer und Knaller (tut auch den vielen verschiedenen Tieren gut)