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Kanton Freiburg will Trinkwasserversorgung nicht privatisieren

Im Kanton Freiburg sind künftig keine Spekulationsgeschäfte mit dem Trinkwasser möglich. Der freiburgische Grosse Rat hat am Donnerstag einem neuen Gesetz zugestimmt, wonach die Wasserversorgung in öffentlicher Hand bleibt.

sda |

 

Im Kanton Freiburg sind künftig keine Spekulationsgeschäfte mit dem Trinkwasser möglich. Der freiburgische Grosse Rat hat am Donnerstag einem neuen Gesetz zugestimmt, wonach die Wasserversorgung in öffentlicher Hand bleibt.

Damit werden verschiedene Lücken des Trinkwassergesetzes aus dem Jahr 1979 geschlossen. Grundsätzlich geht es darum, dass die Wassergewinnung in öffentlicher Hand bleibt und die Gemeinden den Vertrieb delegieren dürfen.

Das neue Gesetz wurde mit 89 Ja- gegen 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung deutlich angenommen. Als öffentliche Gewässer gelten neben Seen und Fliessgewässer auch alle Quellen mit einem Fassungsvermögen von über 200 Litern pro Minute.

Das Gesetz führt ein System ein, dass es ermöglicht, alle Eingriffe zu koordinieren, welche die Trinkwasserversorgung beeinflussen können. Mit dieser Planung behält der Kanton die Oberaufsicht.

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