Seit der Anpassung der eidgenössischen Jagdverordnung vom Dezember 2023 ist es erlaubt, Wolfsrudel proaktiv zu regulieren. Der Kanton St. Gallen hat beim Bund nun nach eigenen Angaben den ersten Antrag für eine solche Regulierung eingereicht. Er möchte damit das Wolfsrudel am Gamserrugg dezimieren.
Beim neuen Wolfsrudel Gamserrugg konnten Ende August auf einer Fotofalle der Wildhut mindestens vier Welpen nachgewiesen werden. Damit sei für den Kanton die Voraussetzung gegeben, den ersten Antrag zur proaktiven Rudelregulation beim Bund einzureichen. Sobald bei anderen Rudeln Welpen nachgewiesen werden, kann der Kanton weitere Anträge einreichen.
Weniger Nutztierrisse in geschützten Situationen
Beim Gamserrugg-Rudel könnten maximal die Hälfte der diesjährigen Welpen zum Abschuss freigegeben werden. Die Elterntiere würden vorläufig geschützt bleiben. Damit soll das Wachstum der Wolfspopulation gebremst und den verbleibenden Wölfen beigebracht werden, dass sie den Menschen sowie Nutztiere meiden sollen, erklärt der Kanton St. Gallen in der entsprechenden Mitteilung. Das Ziel sei, in Zukunft weniger Nutztierrisse in geschützten Situationen zu haben
Für die Umsetzung der Wolfsregulation sind primär die kantonale Wildhut zuständig. Der Kanton kann aber ausgebildete Personen befähigen, die Wildhut auf freiwilliger Basis in der Wolfsregulation zu unterstützen.
Der Bund entscheidet
Deshalb werden gemäss dem Kanton – wie bereits im letzten Jahr – Pächterinnen und Pächter der betroffenen Jagdgesellschaften entsprechend ausgebildet. Welche Rudel reguliert werden dürfen, entschiedet aber letztendlich der Bund. Erst nach Gutheissung des Antrages kann der Kanton die Abschüsse verfügen. Ab September 2024 sind Rudelregulationen bei Wölfen wieder unter gewissen Umständen möglich.



J. Spillmann, Biolge, Rüti ZH