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Kanton Wallis darf doch vier Wolfsrudel abschiessen

Im Wallis können nun doch vier der derzeit elf Wolfsrudel geschossen werden. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat nach einer ersten Ablehnung eines Abschussgesuchs für das Rudel Hérens-Mandelon einen Ergänzungsantrag des Kantons genehmigt.

sda |

Nach Erhalt der Bewilligung des Bafu habe Staatsrat Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, die Beseitigung auch dieses Rudels angeordnet, teilte der Kanton Wallis am Mittwoch mit. Zu Beginn hatte das Bafu entschieden, dass der Kanton Wallis nur eines von vier vorgesehenen Wolfsrudeln abschiessen darf. Die Erlaubnis galt zunächst nur für das Nanz-Rudel.

In der Folge sprach Staatsrat Frédéric Favre bei Umweltminister Albert Rösti vor. Die beiden Parteien kamen überein, dass das Wallis für diese drei Rudel ohne Abschussgenehmigung Wiedererwägunganträge auf eine proaktive Regulierung stellen kann.

Abschussgenehmigung auch für Rudel Les Toules

Zunächst erteilte das Bafu nachträglich für die Rudel Les Toules und Augstbord eine Abschussgenehmigung. In beiden Fällen kam das Bundesamt nach Ergänzungsanträgen aus dem Wallis zum Schluss, dass Wölfe Nutztiere in geschützten Situation angegriffen haben. Zuletzt hiessen die Behörden in Bern die Beseitigung des Rudels Hérens-Mandelon gut.

Die Wolfspopulation im Wallis wird auf 90 bis 120 Individuen geschätzt. In der laufenden Jagdperiode wurden im Wallis bislang fünf Wölfe erlegt, zwei davon durch Wildhüter und drei durch Jäger. Die Regulierungsbewilligung gilt bis zum 31. Januar 2025.

Kommentare (1)

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  • Bernhard Rubin | 10.10.2024
    Bravo Albert Rösti. Du zeigst Durchsetzungsvermögen. Sollen die Wolfsschützer diese Bestien doch in die Stube nehmen. Dass unsere Nutztiere kläglich verrecken wenn der Wolf zuschägt ist disen Besserwissern egal
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