Der Bundesrat hat im Verordnungspaket 2016 weitere Massnahmen zur administrativen Vereinfachung beschlossen.
So werden bestimmte Aufzeichnungen bei den Ressourceneffizienzmassnahmen aufgehoben, und es wird auf fixe Ansaat- und Umbruchtermine für Zwischenkulturen und Gründüngungen verzichtet. Ferner werden die Kantone ab 2018 auch Equiden- und Bisondaten von der Tierverkehrsdatenbank (TVD) für die Direktzahlungen nutzen.
Beim Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben wird auf die Anforderung einer Mindestliefermenge verzichtet. Und schliesslich hat der Bundesrat einige Kriterien für die Bildung von Betriebs- und Betriebszweiggemeinschaften aufgehoben. Die Referenzperiode für die Tierbestände, die für Direktzahlungen und Nährstoffbilanz massgebend ist, sowie die Begriffsdefinition der Produktionsstätte werden hingegen nicht verändert. Diese Vorschläge waren nicht mehrheitsfähig.