Die Kantone hatten bis Ende 2011 Zeit, in sogenannten Gefahrenkarten aufzuzeigen, wo in ihrem Kanton welche Naturgefahren Siedlungsgebiete bedrohen. Wie sich bereits letztes Jahr abzeichnete, sind noch nicht alle geforderten Gefahrenkarten erstellt. Bislang sind es 80 Prozent.
Dennoch gibt sich das zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) über das Zwischenresultat zufrieden. «Die Gebiete mit einem hohen Schadenspotenzial sind weitestgehend kontaktiert», sagte Roberto Loat von der BAFU-Abteilung für Gefahrenprävention auf Anfrage. Ausserdem gehe das BAFU davon aus, dass die Kantone die fehlenden Karten bis Ende 2013 noch produzierten.
Verschiedene Kantone im Verzug
Im Hintertreffen sind diverse Kantone: Im Kanton Thurgau etwa sind für die Gefahren Erdrutsche oder Hochwasser erst zwischen 0 und 5 Prozent der Gefahrenkarten erstellt. Laut Loat hat der Kanton Thurgau aber jetzt ein Programm am laufen, das rasch Wirkung entfalten soll.
Im Hintertreffen liegen etwa auch die Kantone Glarus und Waadt. Der Kanton Glarus muss besonders bei den Gefahren Erdrutsche, Steinschlag und Lawinen noch nachlegen. Und in der Waadt sind zu Rutschungen und Steinschlag erst 5 Prozent der Karten erstellt. Für Hochwasser sind es zwischen 6 und 33 Prozent und für Lawinen weniger als 66 Prozent.
Gefahrenkarten seit langem gefordert
Die Erstellung von Gefahrenkarten wird vom Bund seit langem gefordert und finanziell unterstützt. Nachdem die Kantone lange Zeit den Sinn der Gefahrenkarten in Frage gestellt hatten und bei deren Erstellung zurückhaltend vorgingen, kam Mitte des letzten Jahrzehnts Bewegung in den Prozess.
Aufgeschreckt durch zahlreiche Naturgefahren, begannen die Kantone die Kartierung intensiv voranzutreiben. Ausserdem gab der Bundesrat in einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss aus dem Jahr 2005 das Ziel bekannt, dass bis Ende 2011 die gesamte Schweiz kartiert sein soll.
Dass dem Bund die Gefahrenkarten wichtig sind, drückt er auch in seinem finanziellen Engagement aus. Seit der Einführung des Neuen Finanzausgleichs übernimmt er 50 Prozent der Kosten.
Gefahrenbeurteilung als Prozess
Sind die Karten einmal erstellt, ist die Gefahrenbeurteilung nicht abgeschlossen. Die Kantone müssen die Bedrohung durch Naturgefahren regelmässig überprüfen und die Karten bei Bedarf anpassen. Es müssen auch noch Lücken geschlossen werden. So gilt es laut BAFU weitere Gefahren aufgrund aussergewöhnlicher Niederschläge wie das Eindringen von Wasser in Gebäude durch Kanalisationsrückstau, Hangwasser oder Grundwasseranstieg zu erfassen.


