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Kaum oder gar keine Pestizidrückstände

 

Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Kartoffeln oder Äpfel und beliebte saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren oder Spargel weisen seit Jahren kaum oder gar keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln auf. 

 

Bei Lebensmitteln, von denen mindestens 100 Proben untersucht wurden, traten 2020 die meisten Überschreitungen bei Granatäpfeln mit 22,9 %, tiefgefrorenen Brombeeren mit 13,9 %, frischen Kräutern mit 13,3 % und getrockneten Bohnen mit 7,6 % auf.

 

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorige Woche mitteilte, wurden für die „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2020“ von den Überwachungsbehörden der Bundesländer insgesamt 18’921 Lebensmittelproben auf bis zu 1’048 Stoffe untersucht. Die Untersuchungen von Biolebensmitteln hätten bestätigt, dass diese weniger Pflanzenschutzmittelrückstände enthielten als konventionelle Ware.

 

Importprodukte häufiger belastet

 

So wiesen laut BVL zwei Drittel der Proben aus biologischem Anbau überhaupt keine quantifizierbaren Rückstände auf, während bei konventioneller Ware dies bei einem Drittel der Proben zutraf. Die Rückstandsbelastung variiere abhängig von der Herkunft der Waren.

 

Bei Lebensmitteln aus Deutschland seien in 2,0 % der untersuchten Proben Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte festgestellt worden, verglichen mit 1,0 % im Jahr 2019. Bei Erzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten belief sich der Anteil laut BVL unverändert auf 1,3 %.

 

Importierte Lebensmittel aus Drittstaaten wiesen Überschreitungen bei 7,8 % der Proben auf, nach 6,5 % im Vorjahr.

 

Verschiedene Ursachen

 

Der Anstieg könne verschiedene Ursachen haben. So könnten witterungsbedingt in den Herkunftsländern verstärkt Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen, erklärte das Bundesamt. Es wies zudem darauf hin, dass Pestizidrückstände in Lebensmitteln zulässig seien, sofern diese die geltenden Höchstgehalte nicht überschritten und demnach gesundheitlich unbedenklich seien.

 

Auch eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts sei nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für die Verbraucher.

 

Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolge ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemässer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten sei. Eine Gesundheitsgefahr dürfe dabei nicht gegeben sein, stellte das BVL klar. 

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