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Kein Bericht zu Chlorothalonil

Der Bundesrat muss keinen Bericht abliefern zur Belastung des Trinkwassers mit Rückständen des seit Anfang Jahr verbotenen Chlorothalonil. Der Ständerat hat ein Postulat von Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) mit 22 zu 21 Stimmen abgelehnt.

 

 

Der Bundesrat muss keinen Bericht abliefern zur Belastung des Trinkwassers mit Rückständen des seit Anfang Jahr verbotenen Chlorothalonil. Der Ständerat hat ein Postulat von Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) mit 22 zu 21 Stimmen abgelehnt.

Thorens Goumaz hatte einen Zustandsbericht verlangt und unter anderem wissen wollen, wie lange die Sanierungen dauern würden und welche Lösungen der Bund als Verursacher der Verunreinigung in Sachen Finanzierung vorschlage.

Bund wil für Sanierung nicht zahlen

Der Bundesrat lehnte das Postulat ab, weil die Fragen schon in Klärung seien. Da die Kosten in Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten und den gewählten Massnahmen sehr unterschiedlich seien, sei es kaum möglich, auf die Frage der Kostenschätzung eine allgemeingültige Antwort zu geben, hält der Bundesrat fest. «Es ist aber bereits jetzt absehbar, dass der Fokus auf den vorsorglichen Schutz des Grundwassers gelegt werden muss. Vorrang hat insbesondere die konsequente Ausscheidung von Zuströmbereichen bei Trinkwasserfassungen», so die Regierung weiter.

Der Bund habe nicht die Absicht, an die Sanierungskosten etwas beizusteuern, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Rat. Das Bundesamt für Landwirtschaft bewilligte den Einsatz von Chlorothalonil in den 1970er-Jahren. Der Wirkstoff wurde im Getreide-, Gemüse-, Wein- und Zierpflanzenbau gegen Pilzbefall eingesetzt. 

Seit 2020 ist Einsatz verboten

Im vergangenen Jahr geriet das Fungizid international in den Fokus. Aufgrund neuer Forschungsergebnisse hat der Bund Chlorothalonil als «wahrscheinlich krebserregend» bezeichnet und die Anwendung per Anfang 2020 verboten. Dies deshalb, weil auch im Grund- und Trinkwasser möglicherweise gesundheitsgefährdende Rückstände nachweisbar sind.

Im Dezember 2019 hatte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) alle Abbauprodukte (Metaboliten) von Chlorothalonil als Trinkwasser-relevant eingestuft. Für diese Stoffe gilt somit ein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für Trinkwasser, der in diesem Fall auch für das Grundwasser als Grenzwert gültig ist.

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