Strommasten im Landwirtschaftsland sind Gefahrenquellen. Besonders beim Umgang mit Elektrozäunen ist Vorsicht geboten. Aber auch das Bergen von Siloballen ist gefährlich. In der Nähe der Leitungen gilt es einige Sicherheitsregeln zu beachten.
Im Juni dieses Jahres gab es im Neuenburger Val de Travers einen tödlichen Unfall beim Zäunen in der Nähe einer Stromleitung. Der 43-Jährige war mit einem Kollegen damit beschäftigt, einen Elektrozaun für das Vieh in einem Tal zu installieren, als der Unfall passierte.
12’000 Masten und 6’700 Kilometer Leitungen
Für die Errichtung des Zauns spannten die beiden Landwirte einen Draht zwischen zwei Hängen. Durch die Nähe einer Mittelspannungsleitung entstand ein Lichtbogen. Der 43-Jährige erlitt einen tödlichen Stromschlag.
Das Netz von Swissgrid umfasst rund 12’000 Masten und 6’700 Kilometer Leitungen. Ein Teil davon durchquert bewirtschaftetes Kulturland oder verläuft in der Nähe von besiedelten Gebieten. Die Nationale Netzgesellschaft hat Unterlagen für Landwirte zum sicheren Arbeiten der Nähe von Hochspannungsleitungen erarbeitet haben. Es gilt folgende Sicherheitsregeln zu beachten:
Viehzäune in der Nähe von Masten
Swissgrid
Vorsicht bei elektrischen Viehzäunen in der Nähe von Masten: Befestigen Sie niemals einen Viehzaun an einem Strommasten. Ein Blitzeinschlag oder Kurzschluss der Leitung könnte einen für Mensch und Tier tödlichen Stromfluss verursachen. Wenn Sie einen Viehzaun in der Nähe einer Leitung installieren, müssen Sie diesen bis zur Inbetriebnahme erden. Der Zaun kann sich aufgrund des magnetischen Feldes der Leitung aufladen und einen Stromschlag verursachen.
Material unter Masten lagern
Swissgrid
Lagern Sie unter Masten und Leitungen keine Materialien: Strommasten müssen rund um die Uhr zugänglich sein – zum Beispiel, um Störungen rasch beheben zu können. Das Deponieren schwerer Materialien wie Siloballen, Kies oder Bauschutt am Sockel eines Masts kann dessen Stabilität schwächen. Wenn brennbare Materialien wie Holz Feuer fangen, können Masten beschädigt werden oder Leitungen herunterfallen – es besteht Stromschlaggefahr.
Konstruktionen an oder unter den Masten
Swissgrid
Konstruktionen an oder unter den Masten sind verboten oder bewilligungspflichtig. Bringen Sie an Masten keine Konstruktionen wie Vogelhäuschen oder Hütten an. Sie beeinträchtigen die Zugänglichkeit und Stabilität der Masten. Das Einrichten von ökologischen Kleinstrukturen wie etwa Biotopen unter Masten ist möglich, aber bewilligungspflichtig.
Abdeckmaterialien bei Leitungen
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Wenn Sie in der näheren Umgebung von Leitungen oder Strommasten Baumaterialien, Holz oder Gemüsefelder mit Vlies oder Blachen abdecken, müssen Sie diese besonders gut gegen Windböen schützen. Werden sie vom Wind weggetragen und geraten dabei in die Leitung, drohen Störungen oder Stromschläge.
Pflanzen unter Masten
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Vorsicht beim Pflanzen von Bäumen in der Nähe von Leitungen. Ein an falscher Stelle gepflanzter Baum kann mit den Jahren zu einer Gefahrenquelle werden – Äste, welche nahe an der Leitung sind, können eine Störung oder einen Brand auslösen. Im Dienstbarkeitsvertrag zwischen Swissgrid und den Grundeigentümern ist festgehalten, welche Abstände beim Pflanzen von Bäumen zu beachten sind.
Maschinen in Leitungsnähe
Swissgrid
Der Einsatz von grossen Maschinen in Leitungsnähe erfordert besondere Achtsamkeit: Vermeiden Sie in der Nähe von Stromleitungen wenn möglich den Einsatz von grossen Landwirtschafts- und Baumaschinen wie mobilen Kräne oder Schneefräsen. Achten Sie darauf, dass ausfahrbare Elemente wie Hebebühnen oder Teleskoparme niemals in die Nähe von Leitungen gelangen – es besteht grosse Stromschlaggefahr. Für Fragen zum Einsatz solcher Maschinen nehmen Sie bitte Kontakt mit Swissgrid auf.
Bauen in Leitungsnähe
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Für das Planen und Bauen in Leitungsnähe bestehen gesetzliche Vorgaben und Normen: Wohnen Sie in der Nähe einer Leitung und beabsichtigen einen Ausbau Ihrer Liegenschaft? Planen Sie ein Gebäude oder eine Infrastruktur in Leitungsnähe, oder verantworten Sie die entsprechenden Bauarbeiten? Beachten Sie, dass dazu ein umfangreiches Regelwerk besteht, das zwingend einzuhalten ist. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind Leitungsverordnung (LeV), Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV).
Abstand bei Gewittern
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Halten Sie bei Gewittern Abstand von Leitungen und Strommasten: Wenn Sie beim Spazieren, Joggen oder Wandern von einem Gewitter überrascht werden, sollten Sie Abstand zu Masten und Leitungen halten. Beim Einschlag eines Blitzes in einen Masten besteht in unmittelbarer Nähe eine höhere Gefahr für einen Stromschlag, welcher durch eine hohe Schrittspannung auftreten kann.
Sicherheitsabstand beim Fliegen
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Gleitschirme, Drachen, Drohnen, Modellflugzeuge: Fluggeräte können sich in Leitungen verfangen und einen Stromschlag auslösen. Ihre Bergung ist aufwändig und teuer. Beim Einsatz von Fluggeräten muss deshalb immer ein Sicherheitsabstand von mindestens 40 Metern zu den Leitungen eingehalten werden.
Fragen an Swissgrid
Telefon: 058 580 21 11.
E-Mail: [email protected]
Im Störungs- oder Notfall
Notrufnummer 0800 00 45 45