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Kein Geld mehr für Kreuzungstiere

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will nur noch die Zucht von reinrassigen Tieren unterstützen. Swiss-Fleckvieh wird nur noch gefördert, wenn es eine Rasse wird. Auch Beständeschauen will das BLW nicht mehr fördern.

Samuel Krähenbühl |

 

 

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will nur noch die Zucht von reinrassigen Tieren unterstützen. Swiss-Fleckvieh wird nur noch gefördert, wenn es eine Rasse wird. Auch Beständeschauen will das BLW nicht mehr fördern.

Bis am 10. August können die betroffenen Zuchtverbände zur Revision der Tierzuchtverordnung Stellung nehmen. Dabei steckt einiger Zündstoff in der geplanten Revision. So will das BLW in Zukunft nur noch Beiträge für Herdebuchtiere ausrichten, welche einen Blutanteil von mindestens 87,5 % der entsprechenden Rasse aufweisen. 

An EU anpassen

«Gemäss Landwirtschaftsgesetz kann der Bund die Zucht von Nutztieren fördern und damit eine hoch stehende eigenständige Zucht gewährleisten. Der in die Anhörung geschickte Verordnungsentwurf sieht vor, dass der Bund künftig prioritär die Reinzuchtstrategie unterstützt», sagt Niklaus Neuenschwander, Leiter Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht beim BLW. Im Sinne der Äquivalenz mit der EU könnten in die Hauptsektionen eines Herdebuches nur reinrassige Tiere eingetragen werden. Diese Äquivalenz sei namentlich für den Viehexport wichtig, «obschon der Export im Moment kaum läuft», räumt er ein.

Da in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten im grossen Stile Verdrängungskreuzungen betrieben wurden, gibt es viele Tiere mit einem Blutanteil von unter 87,5 %. Namentlich swissherdbook mit den Rassen Red-Holstein und Swiss Fleckvieh sind betroffen. « Die Zuchtorganisationen sollen die Möglichkeit haben, eine neue Rasse zu züchten und diese züchterisch weiter zu entwickeln. Deshalb können gemäss Verordnungsentwurf während der Einrichtungsdauer des Herdebuches für noch nicht reinrassige Tiere die halben Beiträge ausgerichtet werden, sofern ein Zuchtprogramm zur Bildung dieser neuen Rasse vorliegt und darin die Einrichtungsdauer definiert ist», sagt Neuenschwander. 

Absoluter Wahnsinn

Nicht zufrieden mit dem Vorgehen des BLW ist Rolf Dummermuth, Präsident der IG Swiss Fleckvieh: «Für die Zucht ist das der absolute Wahnsinn. Seit Montag weiss ich jetzt definitiv, wie die neue Verordnung aussehen soll, und am 1. Januar 2013 soll sie in Kraft treten.» Zwar habe die IG Swiss Fleckvieh ganz klar beschlossen, eine Rasse zu gründen. Doch es brauche mehrere Generationen von Kühen, bis man eine Rasse herausgezüchtet habe. «Wir werden versuchen, mit dem BLW eine Aussprache zu haben», fügt er an.

Sparrunde für Viehzucht

Wenig Freude am Verordnungsentwurf haben auch die Zuchtverbände, wie Matthias Schelling, Direktor von swissherdbook und Geschäftsführer der Dachorganisation Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter (ASR), betont. So stören sich alle Zuchtverbände daran, dass der Finanzrahmen von 30 auf 25 Millionen reduziert werden soll: «Es wurde zunächst klar gesagt, es sei keine Sparrunde. Nun sieht es danach aus, dass es doch eine Sparrunde wird.»

Weiter seien die Verbände dagegen, dass der  Begriff Reinrassigkeit massiv verschärft werde: «Vor allem der Mindestblutanteil von 87,5% ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt.» Davon wären in allen Verbänden relativ viele Tiere betroffen. «Beim Schweizerischen Holsteinzuchtverband beispielsweise würden etwa 16000, bei swissherdbook gar ungefähr 40000 Tiere heraus- fallen, welche die neuen Anforderungen nicht erfüllen», so Schelling.

Die ASR habe zwar Verständnis dafür,  dass Tiere, mit denen man nicht weiterzüchtet, keine Herdebuchbeiträge bekommen sollen. Aber werde sehr wohl mit vielen Kreuzungstieren weiter gezüchtet: «Bei strikter Anwendung beispielsweise mit Swiss Fleckvieh dieser Regelung wären Einkreuzungen wie Holstein oder Red-Holstein nie möglich gewesen.»

Beständeschauen

Auch die kantonalen Beständeschauen will das BLW nicht mehr unterstützen. «Wir von swissherdbook und Eringerverband lehnen ab, dass die Beiträge an die kantonalen Schauen gestrichen werden», sagt Schelling dazu.

Schliesslich kritisiert er auch den Zeitpunkt der Umsetzung der neuen Verordnung per 1.1.2013: « Wir haben in unseren Verbänden im November und Dezember Delegiertenversammlungen. Die Kurzfristigkeit stösst unsere Leute vor den Kopf, eine seriöse Budgetierung für 2013 ist fast unmöglich.»

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