Im nächsten Jahr gibt es keine Beiträge mehr für Holzlattenzäune.
2017 können im Kanton Luzern keine Gesuche für neu erstellte Holzlattenzäune und Schärhäge eingereicht werden. Dies werde gestrichen, weil die finanziellen Mittel beschränkt seien und der Zielerreichungsgrad hoch sei, teilt das Amt für Landwirtschaft und Wald mit.
Gesuche, welche bis Ende August 2016 eingereicht und bewilligt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Für erstellte Zäune, für die eine Umsetzungsbestätigung eingereicht wurde, würden die entsprechenden Beiträge spätestens im August 2021 ausbezahlt.