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Kein generelles Reit- und Radfahrverbot in Berner Wäldern

In den Wäldern des Kantons Bern wird kein generelles Reit- und Radfahrverbot abseits von Waldstrassen eingeführt. Die Kantonsregierung schickt eine Revision des kantonalen Waldgesetzes ohne den entsprechenden Paragraphen ins Kantonsparlament.

sda |

 

 

In den Wäldern des Kantons Bern wird kein generelles Reit- und Radfahrverbot abseits von Waldstrassen eingeführt. Die Kantonsregierung schickt eine Revision des kantonalen Waldgesetzes ohne den entsprechenden Paragraphen ins Kantonsparlament.

In der Vernehmlassung zum Gesetz wandten sich sämtliche Parteien, aber auch Gemeinden, Tourismusorganisationen und zahlreiche Interessenverbände gegen ein generelles Reit- und Radfahrverbot abseits der Waldstrassen. Das teilte der Kanton Bern am Mittwoch mit.

Mit dem Verbot wollte die Berner Kantonsregierung Waldwege besser vor Schäden durch Mountainbikes und Pferdehufe schützen. Auch erhoffte sich die Kantonsregierung weniger Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzern des Waldes. Sie hat nun beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen.

Auf diesem Weg will sie die Probleme, die sich aus ihrer Sicht in Zukunft noch akzentuieren werden, auf einvernehmlichem Weg und ohne Verbote lösen. Die Arbeitsgruppe soll bis zum nächsten Jahr Vorschläge auf den Tisch legen.

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