Beim Mitte Dezember anstehenden Gipfeltreffen der Welthandelsorganisation (WTO) in Nairobi wird es voraussichtlich keine abschließende Einigung zum Agrarhandel geben.
Der Vorsitzende des WTO-Agrarausschusses, Vangelis Vitalis, bezeichnete es auf der jüngsten Sitzung am vorvergangenen Freitag als Tatsache, dass ein solches Ergebnis außer Reichweite sei. Optimistischer zeigte sich der Neuseeländer hinsichtlich einer möglichen Übereinkunft zu Exportsubventionen und anderen Ausfuhrbegünstigungen wie Kredite. Gemeinsam mit vielen Delegationen ist er der Auffassung, dass über diesen Bereich eine Vereinbarung möglich sei.
Wie weiter mit Exportsubventionen?
Beobachtern zufolge bestehen vorerst jedoch weiter Differenzen über die Details sowie über die Frage, ob und inwieweit eine Verpflichtung zum Verzicht auf wettbewerbsverzerrende Exportförderung an die anderen Verhandlungsfelder Marktzugang und interne Stützung geknüpft werden sollte. Vitalis schlägt vor, Ausfuhrerstattungen, wie sie auch die Europäische Union über viele Jahre gewährte, stufenweise abzuschaffen. Industrieländer sollen spätestens ab 2021 ganz darauf verzichten, Entwicklungsländer ab 2023 zumindest auf den größten Teil. Verbleibende Ausnahmen hinsichtlich der Übernahme von Exportmarketing- und Transportkosten würden dann aber längstens 2028 auslaufen. Prinzipiell würde dies eine Verlängerung der 2005 beziehungsweise zuletzt 2008 vereinbarten Fristen um sieben Jahre bedeuten.
Die Industriestaaten und insbesondere die EU hatten bereits im Dezember 2005 angeboten, ihre Exportsubventionen für Agrarprodukte bis 2013 schrittweise abzuschaffen, dies aber an ein globales Abkommen geknüpft, das nie zustande kam. Brüssel machte die Ankündigung dann doch einseitig wahr und verzichtet seit Mitte 2013 vollständig auf Erstattungen. Als Möglichkeit besteht das Instrument jedoch nach wie vor in der Gemeinsamen Marktordnung.
Fundamentale Meinungsverschiedenheiten
Unterdessen pocht die G33-Gruppe der führenden Entwicklungs- und Schwellenländer weiter auf möglichst großzügige Regelungen für die Einführung von Schutzzöllen, sollten die Importe bestimmter Agrarprodukte in diese Länder ein gewisses Maß überschreiten beziehungsweise Preise unerwartet stark fallen. Sie legten dazu einen überarbeiteten Vorschlag auf den Tisch, der von handelsliberalen Staaten skeptisch betrachtet wurde. Keine Bewegung gab es ferner beim Thema „Öffentliche Lagerhaltung zu Zwecken der Ernährungssicherung“. „Leider sehe ich keine grundsätzlichen Änderungen in den bereits bekannten Positionen der Mitgliedstaaten“, erklärte Vitalis.
Nach Angaben des Neuseeländers bestehen nach wie vor fundamentale Meinungsverschiedenheiten zwischen der G33 und vielen anderen Delegationen, die eine Verschiebung von handelsverzerrender Marktstützung in die zulässige Förderung der sogenannten Grünen Box befürchten. Einige Schwellen- und Entwicklungsländer, allen voran Indien, wollen sich das Recht sichern, weiterhin Lagerbestände von Getreide über den Ankauf zu staatlich festgesetzten Preisen aufzubauen. Vitalis rief alle WTO-Mitglieder zur Zusammenarbeit auf, um in Nairobi so große Fortschritte wie möglich zu erreichen.