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Kein Weihnachtsgebäck für Tiere

Die Weihnachtsleckereien von Menschen stellen für Vierbeiner oftmals eine Gefahr dar, die nicht selten mit einer Fahrt zur Tierärztin endet. 

Während der Weihnachtszeit duftet es nach vielen Weihnachtsleckereien. So manche Zweibeiner könnten dem herzigen Blick seiner Fellnase nicht widerstehen und lasse auch Bello & Co. mitschmausen – was nicht selten mit einer Fahrt zum Tierarzt ende schreibt der Stiftung TBB Schweiz   in einer aktuellen Mitteilung. Denn viele Zutaten der Weihnachtsleckereien gehören niemals auf den Speiseplan von Tieren. Vorsicht gilt insbesondere bei folgenden Lebensmitteln:

Christstollen und anderes (Weihnachts-)Gebäck: Diese Gebäcke werden oft aus Hefeteig zubereitet, der schmerzhafte Blähungen verursachen kann. Zudem enthält solches Gebäck häufig Weintrauben (Rosinen), welche zu Vergiftungen oder gar zum Tode führen können.

Lebkuchen, Weihnachtsguetzli, Schokolade und weitere Süssigkeiten.: Diese süssen Naschereien enthalten häufig Kakao, Zimt, Muskatnuss und/oder Bittermandeln. In grösseren Mengen kann der Verzehr dieser Lebensmittel sogar tödlich enden.

Truthahn oder Weihnachtsgans: Essensreste sollten grundsätzlich nicht an Tiere verfüttert werden. Die Reste eines Truthahns oder einer Weihnachtsgans sind aber besonders gefährlich: Die gekochten Knochen können splittern und sowohl Luft- als auch Speiseröhre oder gar den ganzen Darm verletzen.

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