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Kein Zins auf vorzeitig bezahlte Steuern

Auf vorzeitig bezahlte Steuern zahlt der Bund künftig keinen Zins mehr. Das Finanzdepartement (EFD) hat am Freitag mitgeteilt, dass der Vergütungszins 2017 auf Null gesenkt wird.

 

 

Auf vorzeitig bezahlte Steuern zahlt der Bund künftig keinen Zins mehr. Das Finanzdepartement (EFD) hat am Freitag mitgeteilt, dass der Vergütungszins 2017 auf Null gesenkt wird.

Bisher gab es für Vorauszahlungen bis zum Fälligkeitstermin einen Vergütungszins von 0,25 Prozent. Die Negativzinsen hätten in den letzten Jahren immer mehr Steuerpflichtige dazu bewogen, die direkte Bundessteuer freiwillig vor der Fälligkeit einzuzahlen, schreibt das EFD. Das verzerre das Rechnungsergebnis und erschwere die Budgetierung. Die Vorauszahlungen gehören denn auch zu jenen Sonderfaktoren, die zu einem Jahresabschluss der Bundesrechnung von 2,2 Milliarden über Budget führen könnten.

Die Steuerzahler, die ihr Geld beim Bund anlegen, dürften der Bundeskasse nach Angaben des EFD 2016 Mehreinnahmen von 900 Millionen Franken bescheren. Um Mehreinnahmen handelt es sich jedoch nur in den Büchern, tatsächlich sind die Vorauszahlungen einfach eine Verschiebung auf der Zeitachse.

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