Knutti ist Präsident der Interessengemeinschaft Anbindestall Schweiz. Mit der Motion «Förderung des Tierwohls im Anbindestall» wollte er den Bundesrat beauftragen, über Anreizbeiträge das Tierwohl in Anbindeställen zu fördern.
Gemäss Knutti leben heute 60 Prozent des Rindviehs in Laufställen. Der Anteil nehme stetig zu. Laufställe seien aber aus wirtschaftlichen, ökologischen oder topografischen Gründen nicht immer sinnvoll.
Systeme nicht gegeneinander ausspielen
Knutti will nicht Lauf- und Anbindeställe aber nicht gegeneinander ausspielen. «Für grosse Milchviehbetriebe ist der Laufstall für eine wirtschaftlich effiziente Produktion unverzichtbar. Auf der anderen Seite haben wir viele kleinere Betriebe, wo Anbindeställe durchaus Sinn machen, da diese einen geringeren Landverschleiss verursachen», sagte er am Donnerstag.
«Gerade im Berggebiet, bei Mehrstufen- und Alpbetrieben, ist der Anbindestall noch verbreitet und es werden auch neue Anbindeställe gebaut», so Knutti. Anbindeställe seien platzsparend und vor allem auch Familiensysteme.
Daseinsberechtigung
Mit Anreizbeiträgen will Knutti das Tierwohl weiter stärken. «Das Ergebnis von optimierten Anbindeställen sind oft finanzielle Veränderungen, Veränderungen im Tierwohl und psychologische Veränderungen beim Landwirt», führte er aus. Die Motion wolle das Aufstallungssystem verbessern. «Für unsere Organisation ist es von sehr wichtig, dass das Tierwohl für die Kühe laufend verbessert werden kann und sich die Tiere in der Anbindehaltung wohlfühlen.»
Eine Kuh müsse 14 Stunden am Tag liegen. Damit sie ausreichend liegen könne, brauche sie ein gutes Liegebett aus Stroh. «Wir versuchen, die sechs Freiheiten der Weide mit in den Stall zu bringen: es sind dies Raum, Futter, Wasser, Luft, Licht und Ruhe. Dies fordern die Betriebsleiter, und es ist nicht ganz einfach umzusetzen», so Knutti weiter. Es brauche ein einfaches Anreizsystem, um das Tierwohl im Anbindestall zu verbessern. Knutti will vor allem auch verhindern, dass der Anbindestall an Bedeutung verliert. Eine Annahme der Motion stärke seine Daseinsberechtigung, fügte er an.
Bundesrat: Administrativer Aufwand steigt
Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Für Anbindeställe gebe es bereits eine Unterstützung. Betriebe könnten an den Programmen «Regelmässiger Auslauf im Freien» (RAUS-Programm) und beim Weidebeitrag teilnehmen. Zudem seien 2019 über die Strukturverbesserungen die Investitionshilfen für Anbindeställe an jene für Ställe mit besonders tierfreundlicher Haltung angeglichen worden. «Damit wurde ein Hauptanliegen für die Unterstützung der Anbindeställe umgesetzt», sagte Bundesrat Guy Parmelin.
2024 würden rund 322 Millionen Franken für Tierwohlprogramme ausbezahlt. «Die Beiträge für das Tierwohl machen damit rund 12 Prozent aller Direktzahlungen aus», führte Parmelin aus. Ein zusätzliches Direktzahlungsprogramm würde das Direktzahlungssystem nochmals komplexer machen, zu mehr Kontrollpunkten und Kontrollen führen und den administrativen Aufwand für die Landwirtschaft weiter erhöhen. «Dies stünde im Widerspruch zu zahlreichen parlamentarischen Vorstössen», sagte Parmelin weiter.
Dies sah auch das Parlament so. Mit 90 Ja zu 97 Nein bei einer Enthaltung lehnte das Parlament die Motion knapp ab. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.
So stimmten die bäuerlichen Vertreter
Ja: Didier Calame (SVP/NE), Simone de Montmollin (FDP/VD), Marcel Dettling (SVP/SZ), Sylvain Freymond (SVP/VD), Andreas Gafner (EDU/BE), Martin Haab (SVP/ZH), Alois Huber (SVP/AG), Martin Hübscher (SVP/ZH), Pius Kaufmann (Mitte/LU), Nicolas Kolly (SVP/FR), Thomas Knutti (SVP/BE), Andreas Meier (Mitte/AG), Leo Müller (Mitte/LU), Jacques Nicolet (SVP/VD), Pierre-André Page (SVP/FR), Katja Riem (SVP/BE), Markus Ritter (Mitte/SG), Hans Jörg Rüegsegger (SVP/BE), Thomas Stettler (SVP/JU), Manuel Strupler (SVP/TG), Vroni Thalmann-Bieri (SVP/LU), Ernst Wandfluh (SVP/BE), Priska Wismer-Felder (Mitte/LU)
Nein: Christine Badertscher (Grüne/BE), Kilian Baumann (Grüne/BE)