Wie der Bienengesundheitsdienst (BGD) mitteilt, wurden 2024 sieben Verdachtsfälle untersucht. In keinem Fall konnte eine akute Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel nachgewiesen werden.
Bei fünf Proben wurden Rückstände gefunden, darunter Fungizide, Thymol und Desinfektionsmittel, jedoch nie in toxischen Mengen.
Tödliche Gefahr auf Rapsfeld
In einem weiteren Fall deuteten Hinweise auf eine mögliche Vergiftung hin, ein eindeutiger Nachweis blieb jedoch aus. Laut Bericht des BGD seien in diesem Fall die Bienen von zwei Imkerinnen betroffen gewesen.
Diese seien nach einer Spritzung eines nahen Rapsfelds mit Acetamiprid kaum mehr flogen. Obwohl später keine Rückstände gefunden wurden, ist eine vorübergehende Vergiftung wahrscheinlich – bestätigt werden konnte sie wegen verspäteter Probenentnahme nicht.
Das Risiko einer Vergiftung sei besonders hoch, wenn Insektizide während des Bienenflugs direkt in die Blüte gespritzt werden. Auch blühende Unkräuter oder angrenzende Blühstreifen könnten durch Abdrift zur Gefahr für Bestäuber werden. Der BGD appelliert deshalb an alle Anwender von Pflanzenschutzmitteln, die Bienenschutzauflagen konsequent einzuhalten.
«Bienenvergiftungen können vermieden werden»
Besonders im Frühling sind Bienen auf Obst- und Rapskulturen als Nahrungsquelle angewiesen – im Gegenzug sorgen sie für eine zuverlässige Bestäubung.
Um Vergiftungen zu vermeiden, sei der sachgemässe Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entscheidend, betont Marianne Tschuy vom BGD. «Werden Pflanzenschutzmittel ausschliesslich gemäss den Anwendungsvorschriften eingesetzt, können Bienenvergiftungen vermieden werden», so Tschuy.
Proben rasch entnehmen
Der BGD betont die Wichtigkeit einer raschen Probenentnahme bei Verdacht auf Bienensterben. Nur so kann die Ursache zuverlässig festgestellt werden.
«Wird ein plötzlich auftretendes Bienensterben festgestellt, müssen die Imkernden rasch eine qualitativ gute Bienenprobe entnehmen», erklärt Marianne Tschuy vom BGD. Verzögert sich die Probenentnahme wegen des Wetters, könne eine akute Vergiftung oft nur vermutet werden.
Es braucht 100 Gramm tote Bienen
Bei einem aussergewöhnlichen Bienensterben ist es wichtig, dass die Bienenhaltenden umgehend mit dem Bienengesundheitsdienst (Hotline 0800 274 274 oder E-Mail an [email protected]) und dem für die Region zuständigen Bieneninspektor Kontakt aufnehmen.
Für eine Untersuchung im Labor braucht der BGD eine Bienenprobe von guter Qualität. Das heisst, dass etwa 1'000 (100 g) sterbende oder frisch gestorbene Bienen vom Flugbrett oder aus der Beute entnommen werden und dem BGD gekühlt geschickt werden.
Je nach Kanton muss die Bienenprobe zwingend vom Bieneninspektor entnommen werden, ansonsten kann sie der BGD nicht untersuchen lassen. Die Abklärungen sind für alle Schweizer und Liechtensteiner ImkerInnen kostenlos