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Keine Bundeshilfe für landw. Biogas

Nach Ansicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sollte der Bund landwirtschaftliches Biogas angesichts beschränkter Mittel nicht um jeden Preis fördern. Die langfristige Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Biogasanlagen sei nicht gewährleistet.

 

 

Nach Ansicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sollte der Bund landwirtschaftliches Biogas angesichts beschränkter Mittel nicht um jeden Preis fördern. Die langfristige Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Biogasanlagen sei nicht gewährleistet.

In der Schweiz wandeln etwa 100 landwirtschaftliche Biogasanlagen organische Materie in Strom und Wärme um. Sie erhalten vom Bund jährliche Unterstützungsgelder in Höhe von 36 Millionen Franken.

Keine Angleichung

Die EFK hat nun die Wirksamkeit dieser Förderung unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass die Biogasanlagen in hohem Masse von den Finanzhilfen abhängig sind. Gemäss Gesetz sei die langfristige Wirtschaftlichkeit der Technik eine Voraussetzung für ihre Vergütung. Beim landwirtschaftlichen Biogas sei diese allerdings gemessen an seinen Betriebskosten und dem Marktpreis des Stroms langfristig nicht gegeben.

Es sei unwahrscheinlich, dass Betriebskosten und Marktpreis sich in naher Zeit angleichen. Wie das Beispiel Österreich gezeigt habe, sei das Risiko gross, dass die Biogasanlagen stillgelegt würden, sobald keine Subventionen mehr flössen. In der Schweiz werde die Bundeshilfe für die ersten Anlagen 2026 auslaufen.

Jeder Rappen zählt

Deshalb solle landwirtschaftliches Biogas angesichts der beschränkten Mittel «nicht um jeden Preis» gefördert werden, schreibt die EFK. «Jeder Rappen, der für eine erneuerbare Energie aufgewendet wird, fehlt für die Unterstützung einer anderen», betont sie. Die Priorität gebühre der Stromerzeugung.

Die EFK empfiehlt dem Bundesamt für Energie für den Fall, dass im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine erneute Unterstützung des landwirtschaftlichen Biogases in Erwägung gezogen würde, ausschliesslich die direkt mit der Energiepolitik zusammenhängenden Aspekte abzugelten «und denjenigen erneuerbaren Energien die Priorität zu geben, die am meisten zur Erreichung der energiepolitischen Ziele beitragen».

Die EFK ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie überprüft unabhängig das Finanzgebaren der Bundesverwaltung und zahlreicher halbstaatlicher und internationaler Organisationen. Ihr stehen ein Budget von 27,1 Millionen Franken und 110 Mitarbeitende zur Verfügung.

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