Am Mittwoch verabschiedet der Bundesrat voraussichtlich die Botschaft zur Agrarpolitik 2017. Der «Schweizer Bauer» hat die Grundzüge der Botschaft recherchiert. Diese kommt dem Bauernverband in weiten Teilen entgegen.
Wie der «Schweizer Bauer» in Erfahrung bringen konnte, kommt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in der Botschaft der AP 2017 den Forderungen des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) entgegen. Kernpunkt der Vorlage ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems (WDZ). Der Bundesrat wird diese Vorschläge erst am Mittwoch definitiv absegnen. Theoretisch sind Änderungen noch möglich.
Übergangsbeiträge
Neben den bereits bekannten Anpassungen wie dem Verzicht auf die Erhöhung der unteren Grenze für Direktzahlungen von 0,25 Standardarbeitskräften (SAK) im Talgebiet gibt es weitere Änderungen, welche die Betriebsstruktur betreffen. Zwar bleiben die von vielen Seiten kritisierten Anpassungsbeiträge erhalten, werden aber gekürzt und zudem in Übergangsbeiträge umbenannt. Diese Übergangsbeiträge sollen auch nicht mehr an die Person, sondern an den Betriebsleiter gebunden sein. Das heisst, dass diese Beiträge bei einer Betriebsübergabe vom Vater auf den Sohn erhalten bleiben. Die Übergangsbeiträge sollen von rund 650 auf 490 Millionen gekürzt und ein Teil davon in die Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert werden. Wegen dieser Umlagerung ist offenbar auch vorgesehen, die Übergangsbeiträge ab 2014 zu einem reduzierten Prozentsatz von 85% auszubezahlen.
Verschärft werden sollen die Anforderungen bezüglich Ausbildung, welche zum Bezug von Direktzahlungen berechtigen.
Nur mit Fähigkeitszeugnis
So soll grundsätzlich nur noch Direktzahlungen erhalten, wer ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) vorweisen kann. Die vereinfachte «Direktzahlungsausbildung» soll verschwinden. Auch hier geht das BLW auf eine Forderung des SBV ein, wobei diese nicht von allen bäuerlichen Organisationen geteilt wird. Dieser Punkt könnte in den Beratungen im Parlament deshalb noch zu diskutieren geben.
Die tierbezogenen Beiträge werden wie vorgesehen in Versorgungssicherheitsbeiträge umgelagert, die Beiträge erhöht. Der Versorgungssicherheitsbeitrag soll von 850 auf 950 Franken pro ha erhöht werden. Und die Höhe des Tierbesatzes soll bei den Grünlandbeiträgen bis zum Maximalbesatz wieder berücksichtigt werden. Dazu soll der Flächenbeitrag je nach Anzahl von Raufutter verzehrenden Nutztieren ausgerichtet werden. Bisher war vorgesehen gewesen, dass der Grünlandbeitrag ab dem Mindesttierbesatz ohne Berücksichtigung der Anzahl Tiere ausbezahlt werden sollte. Allerdings ist dieser Punkt offenbar noch umstritten. Es kann sein, dass das BLW oder der Bundesrat auf diesen Beschluss noch einmal zurückkommen und auf die Berücksichtigung der Anzahl Tiere verzichtet.
Ernährungssouveränität
Ein wichtiger vom SBV ebenfalls geforderter Punkt ist der Einbezug des Prinzips der Ernährungssouveränität. Sie geht auf die parlamentarische Initiative «Ernährungssouveränität» von SBV-Direktor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) zurück. Demnach soll der Text, wie er von der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beschlossen worden ist, zum Zuge kommen: «Die Massnahmen des Bundes orientieren sich am Grundsatz der Ernährungssouveränität zur Berücksichtigung der Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten nach qualitativ hochwertigen, vielfältigen und nachhaltigen inländischen Produkten.» Dadurch werden auch die Konsumenten sowie die ganze Lebensmittelkette berücksichtigt. Allerdings interpretiert das BLW die Ernährungssouveränität offenbar so, dass der Abschluss internationaler Abkommen wie beispielsweise eines Agrarfreihandelsabkommens mit der EU dadurch nicht beeinträchtigt würde.


