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Keine Fälle von Tuberkulose

Derzeit gibt es in der Schweiz und Liechtenstein keine Krankheitsfälle von Tuberkulose bei Wildtieren. Das Risiko einer Einschleppung bleibt aber hoch. Die Untersuchungen im Überwachungsgebiet werden auch 2017 fortgeführt.

 

 

Derzeit gibt es in der Schweiz und Liechtenstein keine Krankheitsfälle von Tuberkulose bei Wildtieren. Das Risiko einer Einschleppung bleibt aber hoch. Die Untersuchungen im Überwachungsgebiet werden auch 2017 fortgeführt.

Seit Juni 2014 bildet Liechtenstein zusammen mit Nordbünden sowie Teilen vom Sarganserland und Werdenberg ein definiertes Überwachungsgebiet, in welchem ein Tuberkulose-spezifisches Früherkennungsprogramm bei Wildtieren durchgeführt wird. Der Kanton St. Gallen, Graubünden, Liechtenstein und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) führen die Kontrollen durch.

Gute Nachricht: Sämtliche Tests der beprobten 209 Wildtiere sind negativ. Dies teilt das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Liechtenstein am Mittwoch mit. Doch das Risiko einer Einschleppung wird als hoch taxiert. Die Untersuchungen im Überwachungsgebiet werden auch 2017 fortgesetzt. In Westösterreich, Südbayern, Frankreich und Italien sind Tiere von der Rindertuberkulose betroffen. Die Gefahr einer Ansteckung für die Wild- und Nutztiere in der Schweiz und Liechtenstein ist deshalb erhöht.

Vorarlberg hatte bereits in den vergangenen Jahren mit Rindertuberkulose zu kämpfen. Allein 2016 wurde in Vorarlberg bei 30 Rindern TBC nachgewiesen, als Risikogebiete kristallisierten sich speziell das Kloster- und das Silbertal heraus. 

Seit vergangener Woche besteht im Vorarlberg erneut der Verdacht einer Rinder-TBC-Infektion. Bei den laufenden TBC-Kontrollen ergab sich bei einer Kuh in Silbertal (Bezirk Bludenz) eine positive Hautreaktion, schreibt Vorarlberg Online. Auch das nach der Tötung der Kuh erhaltene Zwischenergebnis eines Schnelltests fiel positiv aus.

 

Tuberkulose kann nicht nur zwischen Wild- und Nutztieren, sondern auch auf den Menschen übertragen werden. Der Erreger hat eine Inkubationszeit von bis zu zwei Monaten, darauf folgt eine oft lange Latenzphase. Ein Mensch kann sich über Rohmilch, rohes Fleisch und bei der Schlachtung infizieren, aber auch durch Einatmen des Erregers in verseuchten Ställen. Gemäss Tierseuchenverordnung sind Jäger und Wildhüter verpflichtet, verdächtige Veränderungen, die auf Tierseuchen hindeuten, einem amtlichen Tierarzt zu melden.

 

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