Der Bund will auf Anfang 2023 strengere Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel einführen, die Privatpersonen in Gärten, Parks und Freizeitanlagen verwenden.
Wie die «NZZ am Sonntag» schreibt, geht dies aus dem «Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022» hervor, das bis vor kurzem in der Vernehmlassung war. Kommt die Revision wie geplant, dürfen Hobbygärtner ab 2023 unter anderem keine Herbizide, keine neurotoxischen, keine immuntoxischen und keine das Hormonsystem störenden Pflanzenschutzmittel mehr verwenden.
Auch Produkte, die für Wassertiere giftig sind, wären verboten. Das Bundesamt für Umwelt schätzt, dass 65 Prozent aller heute privat eingesetzten Produkte zurückgezogen werden müssten. Mit der Revision will das Bundesamt «die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser schützen».
Laut einem Fernsehbeitrag von SRF vom Mai 2019 schätzen Fachleute, dass jährlich bis zu 200 Tonnen Pflanzenschutzmittel in Privatgärten eingesetzt werden. Das entspräche rund zehn Prozent der in der Schweiz verkauften Mengen.
Bei Jardin Suisse, dem Unternehmerverband der Gärtner, zeigt man Verständnis für die Revision. Es sei zwar eine massive Einschränkung. «Sie ist aber vertretbar und sinnvoll, denn es besteht Nachholbedarf», sagt Josef Poffet von Jardin Suisse zu «NZZ am Sonntag». So finde man etwa in Schrebergartenhäuschen Spritzmittel mit Giftklassenklassierung. Gemäss Bafu stehen Hobbygärtnern nichtchemische Alternativen wie Jäten oder Abdecken mit Folien zur Verfügung