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Keine Lösung für Sondermüll

Die Betreiber der AKW Leibstadt AG und Gösgen SO verzichten auf die Ausarbeitung von Plänen für Verpackungsanlagen von radioaktiven Abfällen. Die Anlagen stehen im Zusammenhang mit der dritten Etappe des Sachplanverfahrens für ein Atomendlager.

 

Die Betreiber der AKW Leibstadt AG und Gösgen SO verzichten auf die Ausarbeitung von Plänen für Verpackungsanlagen von radioaktiven Abfällen. Die Anlagen stehen im Zusammenhang mit der dritten Etappe des Sachplanverfahrens für ein Atomendlager.

Der Bau einer Brennelement-Verpackungsanlage sei zwar an den beiden AKW-Standorten möglich, teilte das Bundesamt für Energie (BFE) mit.

Ob dadurch betriebliche, sicherheitstechnische oder wirtschaftliche Synergien erschlossen werden könnten, hängt gemäss BFE jedoch massgeblich vom weiteren zeitlichen Verlauf des Sachplanverfahrens ab. Eine Rolle spiele auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager.

Diese terminlichen Entwicklungen könnten derzeit nicht ausreichend genau bestimmt werden. Die Betreiber verzichten daher gegenwärtig darauf, im Rahmen des Sachplanverfahrens Machbarkeitsstudien auszuarbeiten.

Diese Studien wären für die Erarbeitung konkreter Vorschläge durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) erforderlich gewesen.

In der dritten und letzten Etappe des Sachplanverfahrens mit den drei potentiellen Standortgebieten Jura Ost («Bözberg), Nördlich Lägern und Zürich Nordost muss die Nagra festlegen, wo welche Anlagen an der Oberfläche gebaut werden sollen.

Der Bundesrat hatte der Nagra die Möglichkeit eröffnet, Verpackungsanlagen auch ausserhalb der Standortregionen prüfen zu können. Die Nagra schlug als externen Standort für die Anlage das Zwischenlager für radioaktive Abfälle (Zwilag) in Würenlingen AG vor.

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