Einzelhöfe müssen gemäss Verordnung von der Post nicht mehr bedient werden. Zwar behauptet die Post offiziell, dass man diese Regelung nicht rigoros durchsetzen wolle. Von der Front tönt es aber anders. Mit Umfrage.
In der Postverordnung vom 29. August 2012 steht es klar: Die Post ist nur zur Hauszustellung von Postsendungen verpflichtet, wenn das betreffende Haus entweder zu einer Siedlung aus mindestens fünf ganzjährig bewohnten Häusern auf einer maximalen Fläche von einer Hektare gehört. Oder dann darf die Wegzeit für die Bedienung eines ganzjährig bewohnten Hauses von einer solchen Siedlung insgesamt nicht mehr als zwei Minuten betragen.
Einige 10'000 potenziell betroffen
«In der Schweiz gibt es insgesamt einige 10'000 Haushalte, die per Definition unter der Mindestanforderung in der Verordnung liegen», sagt Post-Sprecher Bernhard Bürki dazu. Die Post habe aber nicht vor, diese Rechtsgrundlage der Hauszustellung schweizweit strikte umzusetzen. «Aktuell werden nur Einzelfälle bearbeitet, die beispielsweise sehr abgelegene Häuser betreffen, das Zustellpersonal gefährden oder mögliche Beschädigungen von Postfahrzeugen mit sich bringen», fügt er an.
In den letzten Jahren habe die Post nur bei gut 400 Haushalten Ersatzlösungen für die Hauszustellung gesucht. «Mögliche Ersatzlösungen sind zum Beispiel die Zustellung in ein Postfach, in eine zentrale Briefkastenanlage oder in einen Briefkasten am Durchgangsweg des Postboten», so Bürki.
Gemäss Aussagen von Mitarbeitern im Zustelldienst tönt es aber an der Front anders. Dem «Schweizer Bauer» ist bekannt, dass in den letzten Tagen in der Zentralschweiz und im Kanton Bern an mindestens zwei Standorten Post-Mitarbeiter über den Abbau der Hauszustellungen im Sinne einer strikten Auslegung der Verordnung informiert wurden.
SAB will Transparenz
Auch bei der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) ist man unzufrieden mit der Post, vor allem, was deren Informationspolitik betrifft. «Wir wissen nicht, wie viele Haushaltungen betroffen sind. Wir haben deshalb von der Post verlangt, dass sie uns aufklärt», sagt SAB-Direktor Thomas Egger.
Allerdings sei für die SAB der Erhalt der Poststellen noch wichtiger als die Zustellung zu Einzelhöfen. «90% der Bevölkerung sollen innerhalb von 20 Minuten eine Poststelle zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichen können», betont er. Aber auch die Öffnungszeiten seien wichtig. «Es bringt nichts, wenn die Poststelle in 20 Minuten erreichbar ist, aber die Poststelle nur eine oder zwei Stunden mitten am Vormittag geöffnet ist», doppelt er nach.