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Keine Schweinehaltung im Kuhstall

Eine Umnutzung von einem Kuhstall in einen Schweinestall wurde einem Landwirt aus dem sankt-gallischen Waldkirch nicht gestattet. Er zog einen Gemeinderatsbeschluss bis ans Bundesgericht. In Lausanne musste er eine Niederlage einstecken.

 

 

Eine Umnutzung von einem Kuhstall in einen Schweinestall wurde einem Landwirt aus dem sankt-gallischen Waldkirch nicht gestattet. Er zog einen Gemeinderatsbeschluss bis ans Bundesgericht. In Lausanne musste er eine Niederlage einstecken.

Der Gemeinderat von Waldkirch SG hatte vor drei Jahren die Baubewilligung für einen neuen Schweinestall abgelehnt. Kürzlich hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen. Dem Landwirt werden 4000 Franken Gerichtskosten in Rechnung gestellt. Der besagte Landwirt züchtet seit dreizehn Jahren Schweine.

Keine Umnutzung erlaubt

Sein Vater baute im Jahr 1977 einen Schweinestall sowie eine Kuhscheune. Danach wurde der Kuhstall verpachtet. 2014 wurde dieses Pachtverhältnis gekündigt und die Milchkuhhaltung wurde nicht mehr weitergeführt. Im selben Jahr ersuchte der Landwirt um Bewilligung zur Umnutzung des Kuhstalls in einen Schweinestall. Dabei beabsichtigte er, den Tierbestand in etwa zu verdoppeln und in beiden Ställen rund 160 Schweine zu halten, wie das St. Galler Tagblatt schreibt.

Die Zustimmung zum Bauvorhaben wurde vom Amt für Raumplanung und Geoinformation (Areg) verweigert, weil die bodenabhängige Tierhaltung aufgegeben worden sei.

 

-Als bodenabhängig gilt die Tierhaltung, wenn das von den Tieren benötigte Futter grösstenteils auf dem eigenen Betrieb produziert werden kann.
-Als bodenunabhängig gilt die Tierhaltung, wenn die Tiere überwiegend oder sogar vollständig mit zugekauftem Futter ernährt werden

Eine Voraussetzung für eine Vergrösserung der bodenunabhängigen Schweinezucht fehlte also gemäss dem Areg.

 

Der Gemeinderat von Waldkirch hatte die Baubewilligung aus demselben Grund verweigert. Eine Vergrösserung sei nur dann zulässig, wenn vorwiegend bodenunabhängig produziert würde. Es sei selten der Fall, dass ein Gemeinderatbeschluss bis vors Bundesgericht gelange.

Gemeindepräsident Aurelio Zaccari sagte dem St. Galler Tagblatt: «Die Gemeinde kann sich nicht über Vorgaben hinwegsetzen. Deshalb können wir in solchen Fällen nur die Gerichtsentscheide abwarten."


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