Der Bundesrat hat am Mittwoch auch Lockerungen im Bereich des Sports kommuniziert. Profitieren werden der Breiten- und der Profisport, und dies in Einzel- sowie Mannschaftssportarten. Für den Schwingsport gibt es wegen dem Versammlungsverbot keine Möglichkeit, die Schwingfeste durchzuführen.
Die ersten Lockerungsschritte ab dem 11. Mai unterstehen klaren Vorgaben: So darf im Breitensport nur in Kleingruppen von maximal fünf Personen trainiert werden. Dabei darf es keine Körperkontakte geben und die Hygiene- und Distanzregeln müssen eingehalten werden.
Medizinische Kontrollen
Im Leistungssport hingegen dürfen die Trainings auch mit mehr als fünf Personen stattfinden. Grund für das weniger strenge Regime sei, dass hier medizinische Kontrollen und Schutzmassnahmen einfacher sichergestellt werden könnten, sagte Sportministerin Viola Amherd am Mittwoch in Bern vor den Bundeshausmedien.
Das gelte für den Mannschaftssport sowie für Athleten und Athletinnen, die einem nationalen Kader angehörten. Aber auch hier sollen expliziten Schutzkonzepte und strikte Hygienevorschriften das Übertragungsrisiko vermindern. Weiterhin nicht erlaubt sind Wettkämpfe. Doch der Bundesrat plant, Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab dem 8. Juni wieder zuzulassen. Er werde darüber am 27. Mai entscheiden. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August untersagt.
Versammlungsverbot als Hauptgrund
Dieses Versammlungsverbot ist auch der Hauptgrund, weshalb der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) sämtliche Feste bis Ende August abgesagt hat. «Das Versammlungsverbot von über 1‘000 Personen bis Ende August 2020 verunmöglicht die Durchführung von Schwingfesten. Denn die 1‘000 Personen an einem Schwingfest sind inklusive der Schwinger, der Funktionäre, der Helfer und der Zuschauer zu verstehen», heisst es in einer Mitteilung von Mittwochabend.
Zu den abgesagten Anlässen gehört unter anderem das 125-Jahr-Jubiläum des ESV, welches am 30. August 2020 in Appenzell hätte stattfinden sollen.
Auch kein Training
Es sei in der Verantwortung der Teilverbände ob und wann allenfalls im Herbst 2020 - wenn per 1. September das Versammlungsverbot von 1‘000 Personen gelockert würde - Schwingfeste stattfinden werden. Der ESV plant deshalb bereits die Saison 2021. Der Aktivenrat des ESV hat dem Zentralvorstand mitgeteilt, dass vor einem Schwingfest eine Schwing-Trainingsphase von rund sechs Wochen notwendig ist.
Untersagt bleibt auch das Training der Schwinger und Jungschwinger. Dieses kann gemäss ESV erst wieder gestartet werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind.
- Gruppierungen von mindestens 20 Personen erlaubt werden.
- Das Social-Distancing aufgehoben wird.
- Das Schwingtraining findet in den meisten Fällen auf Sägemehl statt. Aus diesem Grund müssen die Garderoben uneingeschränkt benutzt werden können (inkl. Duschen).