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«Keine Umlagerung zulasten der Viehwirtschaft»

Ende Januar hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024 eröffnet. Er will damit die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft verbessern. Das ist laut den Schweizer Milchproduzenten (SMP) sehr löblich, aber man schiesse damit womöglich am Ziel vorbei.

pd/clu |

Ende Januar hat der Bundesrat das Verordnungspaket 2024 in die Vernehmlassung geschickt. Konkret konzentrieren sich die Änderungen auf den wirtschaftlichen und sozialen Bereich der Landwirtschaft. Auf «schweizerbauer.ch» wurde über das Verordnungspaket berichtet.

In einer Stellungnahme äussern sich die Schweizer Milchproduzenten (SMP) nun zu den vorgesehenen Änderungen. Sie schreiben, dass mit den Vorschlägen vom Bundesrat eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Detailfragen geregelt würden. Wobei nicht immer sicher sei, ob damit ein konkreter Beitrag im Sinne einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen erreicht werde. Der SMP hält in seiner Mitteilung fest, dass auch ein Verzicht auf eine Detailregelung eine Verbesserung darstellen könnte. 

Bessere Ausrichtung auf die langfristigen Ziele

Eine Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen sind laut dem Verband sehr notwendig. Um dies zu verdeutlichen, weist der SMP auf den Stundenlohn in der Milchproduktion hin. Er stütz sich dabei auf den Bericht des Bundesrats über die Einkommen der Bauernfamilien (in Erfüllung des Postulates 21.4585 Bulliard) vom 1. März 2024.

So hat für das Jahr 2021 in der Milchproduktion im Mittel ein Stundenlohn von 13.85 Franken je Arbeitsstunde resultiert. Dies zähle gemäss der SMP zu den tiefsten Werten. «In diesem Sinn muss man sich im vorliegenden Agrarpaket die Frage stellen, was jeweils der Beitrag für die langfristigen Ziele ist», äussern sich Boris Beuret, SMP-Präsident und Stephan Hagenbuch, SMP-Direktor im Schreiben.

Folgende Punkte sind laut den Schweizer Milchproduzenten (SMP) im Bezug auf das Verordnungspaket des Bundesrates zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) hervorzuheben:

3.5% BFF-Regelung streichen

«Der nationale Selbstversorgungsgrad muss langfristig erhalten werden. Es darf nicht einfach die Biodiversität bei Importländern von Lebensmitteln durch Importe in die Schweiz gefährdet werden, weil es dort kaum Auflagen hinsichtlich der Produktionsweise und der Biodiversität gibt. Biodiversität ist ein wichtiges Anliegen, der bereits tiefe Selbstversorgungsgrad auch. In diesem Zielkonflikt sieht der SMP die Priorität im Erhalt der aktuellen BFF-Flächen, da sie auch noch ein qualitatives Verbesserungspotenzial haben. 19% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist bereits BFF, zumal das Minimum bei 7% liegt. 80 Prozent sind vernetzt. Man muss sich auf die aktuellen BFF-Flächen konzentrieren, da ist ein Verbesserungspotenzial vorhanden»

Pragmatische Umsetzung Beitrag für regionale Biodiversität ab 2030:

«Die Zusammenlegung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte soll dazu führen, dass der administrative Aufwand für die Bauernfamilien und die Kantone reduziert wird. Der vorgelegte Vorschlag entspricht aber nicht der ursprünglich präsentierten Idee von einer einfachen Zusammenlegung der Landschaftsqualität- und Vernetzungs-Perimeter. Mit einer Knüpfung der Auflagen an das Landschaftskonzept Schweiz sowie die ökologische Infrastruktur wird die Komplexität und der Grad der Einschränkung der Massnahmen stark zunehmen Aus diesen Gründen wird die vorgelegte Anpassung abgelehnt und eine alternative Formulierung vorgeschlagen.»

Ausrichtung Nährstoffmanagement auf gesetzlichen Auftrag & aktuellen Grundlagen:

«Die Milchproduzenten erwarten, dass sich die Umsetzung am gesetzlichen Auftrag orientiert und somit redimensioniert wird. Unentschuldbar ist, dass bis heute keine aktuellen Grundlagendaten in der GRUD zur Verfügung stehen. Bei Milchnebenprodukten muss zudem das Meldewesen zwingend über die DB Milch der TSM Treuhand mit den eingespielten Abläufen digital erfolgen. Die entsprechenden Anpassungen der Verordnungen sind einzuleiten. Nur eine schlanke Umsetzung in Form eines «HODUFLU Plus» ist zweckmässig.»

Einkommen nach Arbeitsstunden ausweisen:

«Die SMP verlangt, dass die Einkommen zukünftig bei der Zentralen Auswertung nach Arbeitsstunden ausgewiesen werden. Die Datenlieferungen über Zwangsmassnahmen und Sanktionierung zu erzwingen, würde den Widerstand der Landwirtinnen und Landwirte erhöhen. Eine umfassende Sensibilisierung und angemessene Entschädigung sind deshalb zielführender»

Milchproduzenten lehnen Absichten zur Umlagerung finanzieller Mittel zulasten Viehwirtschaft strikte ab:

«Die SMP lehnt von anderen Kreisen geforderte Umlagerungen von Mitteln zum Pflanzenbau, wohl zulasten der Viehwirtshaft, vehement ab. Es braucht Transparenz bei der Finanzierung von Forschung und Nachhaltigkeitsprogrammen. Es darf keine <stille Umlagerung> von Finanzmitteln zulasten der Direktzahlungen geben.»

-> Hier kann die gesamte Stellungnahme der SMP eingesehen werden (inkl. der Aufstellung des Arbeitsverdienstes in der Landwirtschaft je Familenarbeitskraft und Stunde). 

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