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Kennzeichnungspflicht: Bauern unzufrieden

 

Die österreichische Regierung plant die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Gemeinschaftsküchen. Dieser Vorschlag geht der Landwirtschaft zu wenig weit. Denn verarbeitete Produkte werden ausgenommen.

 

In Österreich hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober einen Verordnungsentwurf erstellen lassen. Dieser sieht die Kennzeichnung der Herkunft von Produkten aus Rindern und Eiern in Gemeinschaftsküchen . Betroffen sind Kantinen sowie Küchen in Schulen oder Altersheimen. Die Konsumenten sollen so mehr über die Herkunft von Lebensmitteln erfahren. 

 

Landwirtschaftsministerin will mehr

 

«Der Entwurf für die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung ist ein wichtiger erster Schritt für mehr Transparenz in diesem Bereich», sagt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.  «Aus meiner Sicht geht er aber noch nicht weit genug, es braucht auch eine Ausweitung auf verarbeitete Produkte. Die Menschen müssen sowohl in Kantinen als auch beim Griff ins Regal problemlos erkennen können, woher die Lebensmittel stammen, die in den Produkten verarbeitet sind», so Köstinger.

 

«Unser Ziel ist es, dass wir diese Herkunftskennzeichnung bereits 2021 umsetzen und in Kraft treten lassen können», bekräftigt die Agrarministerin. Es brauche endlich mehr Transparenz, sei es in Kantinen, öffentlichen Einrichtungen, Mensen, Alters- und Pflegeheimen - aber eben auch bei verarbeiteten Produkten, sagt sie. «Wir werden den vorliegenden Entwurf nun um die nötigen Erweiterungen ergänzen und mit dem Gesundheitsministerium abstimmen», kündigt Köstinger an.

 

«Wenn das Landwirtschaftsministerium keine Einwände erhebt, können wir das Notifizierungsverfahren einleiten», erklärt Anschober. Da die Lebensmittelkennzeichnung auf EU-Ebene sehr strikt geregelt sei und nur einen begrenzten Spielraum für nationale Massnahmen lasse, müsse man der EU-Kommission den Entwurfstext vorab übermitteln, dann beginne eine dreimonatige Stillhaltefrist.

 

Landwirtschaft fordert Umsetzung des Regierungsprogramms

 

Die Landwirtschaft ist mit dem Vorschlag nicht zufrieden. «Wir sind mit dem Vorschlag völlig unzufrieden. Im Regierungsübereinkommen ist vereinbart, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die echte Gemeinschaftsverpflegung, also für Kantinen etc., und für verarbeitete Produkte im Lebensmittelhandel umgesetzt wird.» Das sei wichtig, weil es in diesen Bereichen um die grossen Mengen gehe.

 

«Hier müssen wir zuerst ansetzen. Was hier vom Gesundheitsministerium vorgeschlagen wird, ist bestenfalls ein erster Schritt und völlig unzureichend. Wir bestehen weiterhin auf einer Kennzeichnung auch bei verarbeiteten Produkten, wie im Regierungsprogramm vorgesehen», erklärt Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich.

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