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KEV: Stromintensive Betriebe erhalten KEV rascher zurück

Ab dem 1. Juni können sich stromintensive Unternehmen den Zuschlag zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien monatlich zurückerstatten lassen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Energieverordnung geändert.

sda |

 

 

Ab dem 1. Juni können sich stromintensive Unternehmen den Zuschlag zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien monatlich zurückerstatten lassen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Energieverordnung geändert.

Das Ziel sei es, Liquiditätsengpässe bei den Unternehmen zu vermeiden, schreibt das Energiedepartement (UVEK). Der Bundesrat hatte die Massnahme im März in einer Antwort auf eine Interpellation angekündigt. Der Ständerat führte eine Debatte zu einer entsprechenden Forderung.

Seit 2009 bezahlen alle Stromkonsumenten einen Zuschlag für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), mit welcher Strom aus erneuerbaren Energien gefördert wird. Unternehmen, bei welchen die Stromkosten 5 Prozent oder mehr der Bruttowertschöpfung ausmachen, können sich den Zuschlag teilweise oder vollumfänglich zurückerstatten lassen, wenn sie sich zur Steigerung ihrer Energieeffizienz verpflichten.

Bisher erfolgte die Rückerstattung jährlich. Ab dem 1. Juni wird der Zuschlag auf Antrag monatlich zu 80 Prozent zurückerstattet. Nach Abschluss des Geschäftsjahres wird der definitive Betrag bestimmt und die Differenz beglichen. Der Bundesrat hat auch weitere Änderungen beschlossen. Eine betrifft Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken. Die kantonalen Behörden müssen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid und dem Bundesamt für Umwelt künftig den Eingang von Sanierungsgesuchen sofort melden. Damit werde die Auszahlungsplanung von Swissgrid verbessert, schreibt das UVEK.

Eine andere Änderung betrifft die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Leistungstransformatoren. Die Schweiz übernimmt hier die in der EU geltenden Anforderungen.

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