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Kind an Wurst erstickt – Hersteller freigesprochen

sda |

 

Ein französisches Gericht hat den Wurstwarenhersteller Herta im Prozess um ein an einem Würstchen ersticktes Kleinkind freigesprochen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dax am Montagnachmittag mit. 

 

Der Konzern hatte sich in Südwestfrankreich in dem Fall wegen des Vorwurfs fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Der Fall geht Medienberichten zufolge zurück auf den Sommer 2014. Damals war ein zwei Jahre und elf Monate alter Junge auf einem Campingplatz an einem Stück Knacki-Wurst erstickt.

 

Seine Eltern forderten daher klarere Warnhinweise auf der Verpackung. Sie sollten farbig und in Grossbuchstaben sein. Der Wursthersteller verwies vor Gericht darauf, dass die Hinweise auf den Verpackungen sich mittlerweile weiterentwickelt hätten.

 

Der Wurstwarenhersteller Herta hat nach früheren eigenen Angaben Standorte im deutschen Herten sowie in Illkirch und Saint-Pol-sur-Ternoise in Frankreich.

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