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Kirschen: Notfallbewilligung für verbotenes Pflanzenschutzmittel

Das eigentlich verbotene und umstrittene Pflanzenschutzmittel Dimethoat darf in den Kirschkulturen in dieser Saison wieder ausgebracht werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat dafür eine Notfallbewilligung erteilt, wie der Landwirtschaftliche Informationsdienst (LID) berichtet.

 

 

Das eigentlich verbotene und umstrittene Pflanzenschutzmittel Dimethoat darf in den Kirschkulturen in dieser Saison wieder ausgebracht werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat dafür eine Notfallbewilligung erteilt, wie der Landwirtschaftliche Informationsdienst (LID) berichtet.

Die Bewilligung gilt für ein Jahr, wie der für Pflanzenschutz zuständige Fachbereichsleiter dem LID vom Mittwoch sagte. Der Druck der Kirschfliege dürfte nach einem schwachen 2013 im laufenden Jahr stark zunehmen. Grund sind der milde Winter und die momentan hohen Temperaturen.

2013 gab es wenige Kirschfliegen, sodass Alternativen nicht unter normalen bis schlechten Bedingungen getestet werden konnten. Dimethoat ist den Angaben zufolge ein bewährtes Mittel zum Schutz von Kirschen. Die Produzenten befürchten von seinem Verbot mehr unverkäufliche Kirschen durch Verwurmung.

Im Obstbau ist das Mittel bereits seit einigen Jahren verboten, weil es umweltschädlich und nur langsam abbaubar ist. Für Kirschen gelten Ausnahmebewilligungen.

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