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Klausner muss Sägereianlagen in Domat/Ems bis Ende Jahr abbauen

Die Klausner Holz Thüringen GmbH muss die stillstehenden Sägereianlagen im bündnerischen Domat/Ems bis Ende Jahr abbauen. Das Kantonsgericht hat Beschwerden gegen eine entsprechende Weisung des Konkursamtes abgewiesen.

sda |

 

 

Die Klausner Holz Thüringen GmbH muss die stillstehenden Sägereianlagen im bündnerischen Domat/Ems bis Ende Jahr abbauen. Das Kantonsgericht hat Beschwerden gegen eine entsprechende Weisung des Konkursamtes abgewiesen.

Klausner ersteigerte die Sägereianlagen der konkursiten Mayer- Melnhof Swiss Timber Mitte letzten Jahres für 20 Millionen Franken.  Die Baurechte auf dem Areal sowie die Werkhallen ersteigerte die  Holzindustrie Pfeifer AG aus dem Tirol im September vergangenen  Jahres. Seither herrschte Stillstand um die ehemals grösste Sägerei  der Schweiz.

Ende letzten Februars verfügte das Konkursamt, Klausner müsse die  Anlagen bis Ende Juni 2012 demontieren. Beide Holz-Unternehmen  erhoben daraufhin Einsprachen. Diese wurden nun vom Kantonsgericht  vollumfänglich abgewiesen, wie das Konkursamt am Donnerstag  mitteilte.

Dennoch hat Klausner nun Zeit bis Ende Jahr, die Anlagen zu  entfernen. Das Konkursamt verlägerte die Frist noch während des  laufenden Beschwerdeverfahrens.

Geheime Vereinbarung zwischen Klausner und Pfeifer

Wie aus dem Gerichtsurteil hervorgeht, hatten die Klausner GmbH  und die Pfeifer AG schon im September 2011 eine geheime Vereinbarung  zum Abbau getroffen. Darin verpflichtete sich Klausner, erst Ende  Juni 2012 mit dem Abbau zu beginnen, zu einem Zeitpunkt also, zu dem  das Konkursamt den Abbau schon beendet haben wollte.

Hintergrund der Geheimvereinbarung sind laufende Abklärungen  Pfeifers über einen etwaigen Weiterbetrieb der Sägerei. Das Gericht  befand nun, dass die Vereinbarung gegenüber dem Konkursamt keine  Wirkung entfalte.

Die «Verfahrensherrschaft bezüglich Abbau» steht gemäss dem  Urteil nicht der Holzindustrie Pfeifer als Eigentümerin der  Baurechtsgrundstücke zu, sondern dem Konkursamt. Die beiden  Unternehmen seien nicht befugt, ohne Einverständis des Konkursamtes  Absprachen zum Abbau zu treffen. Die Parteien können gegen den  Enstscheid innert 10 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde erheben.

Vom Tisch ist die durch das Konkursamt von Klausner verlangte  Entschädigung für den nicht erfolgten Abbau von 29’000 Franken im  Monat. Die Entschädigung hätte das Amt an Pfeifer weitergeleitet.  Die Tiroler verzichten aber auf die Zahlungen.

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