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Kleinere Bauern dürfen aufatmen - SAK-Erhöhung ist vom Tisch

Bundesrat Johann Schneider liess sich an der Delegierten- versammlung des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) in die Karten blicken. Er will in der AP 17 den Bauern in einigen Punkten entgegenkommen.

Daniel Salzmann Samuel Krähenbühl |

 

 

Bundesrat Johann Schneider liess sich an der Delegierten- versammlung des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) in die Karten blicken. Er will in der AP 17 den Bauern in einigen Punkten entgegenkommen.

«Ich habe zur Kenntnis genommen, dass eine grosse Mehrheit der bäuerlichen Stellungnahmen eine Erhöhung der unteren Grenze für Direktzahlungen von 0,25 Standardarbeitskräften (SAK)  im Talgebiet ablehnt», sagte Schneider am Donnerstag vor den 312 SBV-Delegierten im Forum Fribourg. Er werde deshalb  auf die Erhöhung der SAK-Grenze, welche zum Bezug von Direktzahlungen berechtigt, verzichten. Der Bundesrat  hatte  im Rahmen der Agrarpolitik 2014–2017 (AP17) eine Erhöhung auf 0,4 SAK im Talgebiet vorgeschlagen, um die Flächenmobilität zu verbessern. Der SBV sprach sich in der Folge für den Kompromiss von 0,3 SAK aus, während sich etwa die Agrarallianz für den Beibehalt der 0,25 SAK  einsetzte. Die ebenfalls angekündigte Anpassung der SAK-Faktoren kommt erst später in einer Verordnung.

Nachfolge weniger schwer

Bundesrat Schneider betonte, die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstütze die Stossrichung der AP17. Doch er nehme  auch die kritischen Anmerkungen ernst und werde dem Bundesrat im Dezember einige konkrete Anpassungen zur Vorlage unterbreiten. Neben dem Verzicht auf die Erhöhung bei der SAK-Grenze  will Schneider die «Anpassungsbeiträge» in «Übergangsbeiträge» umbennen. Und von grosser Bedeutung ist, dass bei einer Betriebsübergabe der Nachfolger das Anrecht auf die Beiträge behalten soll. Das Bundesamts für Landwirtschaft wollte diese Beiträge an die Person binden.

«Auch die Kritik, das System sei zu kompliziert, nehme ich ernst», sagte Schneider. Mögliche Vereinfachungen sieht er insbesondere bei den Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträgen.

Tierbeiträge: Kompromiss

Die Leistungen des Berggebietes will Schneider besser unterstützen.  Vor einigen Wochen nannte er in Rothenthurm SZ die Erhöhung der Hangbeiträge als Beispiel. Zur Abschaffung der RGVE- und TEP-Beiträge will Schneider  dem Bundesrat einen Kompromiss vorschlagen. Das Grundkonzept der Versorgungssicherheitsbeiträge werde nicht infrage gestellt, er wolle nicht zurück zu den bisherigen Tierbeiträgen. Doch mit dem Kompromiss werde die Tierhaltung auf dem Grünland  weiterhin gezielt gefördert, ohne jedoch eine unerwünschte Intensivierung zu verursachen. Das könnte in Richtung des von SBV und Schweizer Milchproduzenten eingereichten Vorschlags gehen, bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen auf Grünland  den Tierbesatz zu berücksichtigen. Dabei würde  aber der Höchstbeitrag bereits mit einem schwächeren Viehbesatz als heute erreicht.

Zur Verteilung des Geldes auf die verschiedenen Beitragsarten sagte Schneider noch nichts. Wahrscheinlich wird die Summe für die Übergangsbeiträge verkleinert werden.

Nur mit BOM

Zum Milchmarkt wiederholte Bundesrat Schneider seine bekannte Haltung. Er wolle eine Milchbranche, in der die Akteure die Probleme und Herausforderungen sachlich zusammen diskutieren und selbstständig angehen würden.  Dafür müssten Produzenten, Milchverwerter und Handel am selben Strick ziehen. «Dafür bietet die Branchenorganisation Milch (BOM) Hand», so Schneider. Gelinge dies nicht, werde der Markt allein über den Preis bestimmen.

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