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Kleinere Betriebe setzen auf Stieren-Leasing

Es sind vor allem kleinere Betriebe zwischen 10 und 30 Kühen, die einen Stier leasen. Auch Betriebe mit Milchkühen, die ihre Kälber als Mastremonten verkaufen, leasen immer öfters einen Stier. Leasingnehmer haben auch Pflichten zu erfüllen.

Michael Götz, lid |

 

 

Es sind vor allem kleinere Betriebe zwischen 10 und 30 Kühen, die einen Stier leasen. Auch Betriebe mit Milchkühen, die ihre Kälber als Mastremonten verkaufen, leasen immer öfters einen Stier. Leasingnehmer haben auch Pflichten zu erfüllen.

Das Stierenleasing der Vianco hat sich allmählich mit zunehmender Nachfrage entwickelt, sagt Urs Jaquemet von der Geschäftsleitung. Jaquemet schätzt, dass sich das Leasing ab etwa 10 Kühen lohnt. Herden über 30 Tiere halten meistens einen eigenen Stier. Die Vianco kauft die Stiere bei Auktionen oder bei den Züchtern selbst. In der Regel sind sie beim Ankauf 14 bis 18 Monate alt. Neben der Vianco bieten in der Schweiz auch private Züchter das Stierenleasing an.

Ende Jahr Nachfrage geringer

Über die Gesamtheit der Betriebe gesehen, lassen sich die Stiere über das ganze Jahr verteilt einsetzen. "Natura Beef", die Marke von "Mutterkuh Schweiz" ist nämlich das ganze Jahr über gefragt. Anfangs Jahr gibt es eher Engpässe, da die Landwirte es bevorzugen, dass die Kälber im Herbst und Winter zur Welt kommen. Ende Jahr ist die Nachfrage geringer. In dieser Zeit hält die Vianco die nicht im Einsatz stehenden Stiere in eigenen Stallungen.

Wenn die Stiere etwa über eine Tonne schwer sind, lässt sie der Leasinggeber schlachten. "Wir achten darauf, dass der Stier zur Herde passt", sagt Jaquemet, der das Stierenleasing der Vianco aufgebaut hat. Eine Garantie für die Fruchtbarkeit des Stieres könne die Vianco allerdings nicht geben. Bei Jungstieren empfiehlt er den Landwirten, zu kontrollieren, ob die Kühe trächtig sind. Erweist sich ein Jungstier als nicht fruchtbar, tauscht ihn die Viehhandelsfirma aus.

Bei Tod des Stiers haftet Leasingnehmer

Im Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasingnehmer, den Stier korrekt zu füttern und zu pflegen und die Tierarztkosten zu übernehmen. Die Vianco lehnt die Rücknahme von kranken, stark abgemagerten oder stark verschmutzten Stieren ab. In diesem Fall wird der vereinbarte, gesamte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Stirbt ein Stier plötzlich oder wird notgeschlachtet, dann haftet ebenfalls der Leasingnehmer.

"Betreffend Versicherung machen wir den Landwirten keine Vorschriften", sagt Jaquemet. Der Stier lässt sich entweder in die Kollektivversicherung der Herde aufnehmen oder einzeln für kurze Zeit versichern. Eine solche Kurzfristversicherung über vier Monate kostet zum Beispiel bei der Versicherung "Epona" 3,2 % des Versicherungswertes; bei 5'000 Franken sind das 160 Franken. Die Versicherung zahlt maximal 80 % des Versicherungsbetrages.

 

Stieren-Leasing

Leasingverträge wendet man häufig bei der Finanzierung von Fahrzeugen an. Es ist quasi ein Mietvertrag, wobei der Leasingnehmer die Kosten für die Wartung und Instandsetzung des Fahrzeuges übernehmen muss. Beim Stierenleasing sind das die Kosten für Unterbringung, Futter und Pflege. Der Leasinggeber, in diesem Falle die Vianco, überlässt dem Mutterkuhhalter den Stier zur Nutzung.

 

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