Gemeinden sollen Bienenhäuser, Kleintierställe, Unterstände und andere unbedeutende Bauten ausserhalb von Bauzonen nicht selber genehmigen dürfen. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat eine Standesinitiative aus St. Gallen mit diesem Anliegen abgelehnt.
Nach Ansicht des Kantons ist der Abklärungsbedarf für Kleinbauten oder unbedeutende Bauten und Anlagen unverhältnismässig. Um die kantonale Verwaltung von Bagatellfällen zu entlasten, sollten bei zonenkonformen Bauten ausserhalb der Bauzone künftig die Gemeinden für die Bewilligung zuständig sein.
In den Augen der Mehrheit des Nationalrats würde eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung aber zu einer uneinheitlichen Rechtsanwendung führen. Auch sei der Begriff «unbedeutende Bauten» unklar. Beim Raumplanungsrecht handle es sich bereits um ein hochkomplexes Recht, das mit den vorgeschlagenen Änderungen noch komplizierter würde, sagte Kommissionssprecher Benoît Genecand (FDP/GE).
Eine SVP-Minderheit zeigte grosse Sympathie für das Anliegen. Bei vielen Baugesuchen handle es sich um Kleinstfälle, die problemlos von den bürgernahen und ortskundigeren Gemeindebehörden bearbeitet werden könnten, sagte der St. Galler SVP-Nationalrat Toni Brunner. Der Nationalrat lehnte die Initiative aber mit 88 zu 78 Stimmen ab. Diese ist damit vom Tisch.