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Klimaschutzartikel in Kantonsverfassung zur Abstimmung

sda |

 

Das Berner Stimmvolk entscheidet am 26. September an der Urne, ob die Kantonsverfassung mit einem Klimaschutzartikel ergänzt wird. Er orientiert sich am Text der auf nationaler Ebene hängigen Gletscherinitiative.

 

Wie in diesem Volksbegehren soll auch im zur Diskussion stehenden Berner Verfassungsartikel das Ziel formuliert werden, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Nur noch so viele Treibhausgase sollen also ausgestossen werden, wie gleichzeitig abgebaut oder gespeichert werden können.

 

Und wie in der Gletscherinitiative steht auch im Berner Verfassungsartikel, dass die Massnahmen zum Klimaschutz auf eine Stärkung der Volkswirtschaft auszurichten seien. Zudem müssen sie sozialverträglich sein und Instrumente der Innovations- und Technologieförderung enthalten.

 

Im Berner Artikel steht zudem, Kanton Bern und Berner Gemeinden richteten «die öffentlichen Finanzflüsse» insgesamt auf eine klimaneutrale Entwicklung aus.

 

SVP und EDU dagegen

 

Ausgearbeitet wurde der Berner Klimaschutz-Artikel von einer Kommission des bernischen Grossen Rats. Diese entwickelte einen Textentwurf weiter, welchen die Grünen des Kantons Bern formuliert hatten. Diese haben sich inzwischen hinter den Vorschlag der Grossratskommission gestellt.

 

Die meisten bernischen Parteien unterstützen den neuen Artikel, nicht aber die SVP und die EDU. Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage sagen, in der Kantonsverfassung gebe es schon eine Bestimmung zum Umweltschutz. Es brauche keinen eigenen Artikel zum Klimaschutz.

 

In der Grossratsdebatte zur parlamentarischen Initiative der Grünen sprachen SVP-Mitglieder auch von einem «unnützen» Artikel «zur Gewissensberuhigung». Die Befürworterinnen und Befürworter hingegen sagen, der Klimaschutz sei eine der grossen Herausforderungen dieser Zeit. Er müsse auf allen Staatsebenen angepackt werden.

 

Die Berner Regierung unterstützt den Artikel inzwischen auch. Noch im vergangenen Jahr hatte sie ebenfalls die Position vertreten, es brauche nebst dem Verfassungsartikel 31 zum Umweltschutz nicht auch noch einen Artikel 31a zum Klimaschutz. Mit 98 zu 44 Stimmen bei 10 Enthaltungen sprach sich das Berner Kantonsparlament im März dieses Jahres für den neuen Klimaschutzartikel aus.

 

Auch in anderen Kantonen

 

Auch in anderen Kantonen sind Bestrebungen im Gang, die Kantonsverfassung mit Klimaschutzartikeln zu ergänzen. So sprach sich im Juni der Zürcher Kantonsrat für einen Klimaschutz-Artikel in der Kantonsverfassung aus. Auch im Kanton Zürich kommt es deshalb zu einer Volksabstimmung.

 

Im Juli schickte die Glarner Regierung zudem eine Vorlage in die Vernehmlassung, welche sich an einer im Landrat angenommenen Motion und an der Gletscherinitiative orientiert.

Kommentare (1)

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  • Beat Furrer | 31.08.2021
    Umweltschutz in Massen (der wird bereits angewandt) ist sinnvoll. Klimaschutz ist Unsinn!
    Das wird nicht sinnvoller durch ausgeklügelte Vorlagen der politisch Linken und der Behörden und ständige Meldungen in den gekauften Massenmedien.
    Die Gletscher schmelzen nicht, weil wir CO2 emittieren, sondern weil es im Moment wärmer ist, was hauptsächlich mit der Sonnenaktivität zu tun haben dürfte. Wie beim Covid werden wir auch beim Klima zum Narren gehalten!

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