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Klimaschutzbewegung: Verbot nicht umgesetzt

Die Französische Regierung wollte die Klimaschutzbewegung «Soulèvements de la terre» verbieten lassen. Nun hat das oberste Verwaltungsgericht entschieden, dass dieses Verbot nicht umgesetzt werden darf. Abzuwarten bleibe aber der Ausgang des Hauptverfahrens.

AgE |

In Frankreich hat die Regierung im Streit um das Verbot der Umwelt- und Klimaschutzbewegung „Soulèvements de la terre“ eine Niederlage einstecken müssen.  Das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, entschied am Freitag, 11. August 2023, dass die Bewegung bis zu einer endgültigen Entscheidung im Rahmen des Hauptverfahrens zunächst nicht aufgelöst werden darf.

Öffentliche Sicherheit sei nicht bedroht

Nach Ansicht der Richter sind die von der Regierung bislang angeführten Begründungen ungenügend. Weder in den Akten noch in der Anhörung sei ausreichend dargelegt worden, dass die Bewegung in irgendeiner Form Gewalt gegen Personen befürworte, teilte der Staatsrat mit.

Die der Gruppe zugeschriebenen Sachbeschädigungen seien zudem im Umfang begrenzt. „Ernste Zweifel“ haben die Richter daran, dass in Anbetracht der Art und des Umfangs der Schäden von einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Gesetzes gesprochen werden kann. Die Bewegung feierte die Entscheidung als „ersten Sieg“.

Regierung wolle Freiheiten beschneiden

Der Staatsrat habe den unangemessenen und rechtswidrigen Charakter des Verbots bestätigt. Innenminister Gérald Darmanin habe wieder einmal versucht, von der Verfassung garantierte Freiheiten und Rechte zu beschneiden. Im Innenressort gab man sich derweil wortkarg.

Man habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen, hieß es lediglich. Abzuwarten bleibe aber der Ausgang des Hauptverfahrens. Nach derzeitigem Stand will der Staatsrat im Herbst endgültig in der Sache entscheiden. 

Der «Schweizer Bauer» hat über das geplante Verbot berichtet. 

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