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Klon- und GVO-Verbot sichtbar machen

Die Schweizer Milchproduzenten haben das Branchenreglement Milch und Milchprodukte der Marke «Suisse Garantie» revidiert. Damit soll das Klon- und GVO-Verbot besser sichtbar werden.

 

 

Die Schweizer Milchproduzenten haben das Branchenreglement Milch und Milchprodukte der Marke «Suisse Garantie» revidiert. Damit soll das Klon- und GVO-Verbot besser sichtbar werden.

In der Schweiz sind 550 Verarbeitungsbetriebe mit Milch und Milchprodukten für Suisse Garantie zertifiziert. Das Reglement schreibt vor, dass unverarbeitete Lebensmittel weiterhin 100 Prozent und verarbeitete Lebensmittel weiterhin mindestens 90 Prozent Schweizer Rohstoffe enthalten müssen.

Die Schweizer Milchproduzenten haben in Zusammenarbeit mit AMS Agro-Marketing Suisse das Branchenreglement Suisse Garantie für Milch und Milchprodukte revidiert. Die revidierte Version tritt am 1. Mai 2020 in Kraft. 

Die wichtigsten Korrekturen: 

• Keine geklonten Tiere und Nachkommen solcher Tiere bis 2. Generation.

• Kein Palmfett und Derivate in der Fütterung.

• Karenzfrist für die Milchablieferung bei Tieren, die GVO-Futter erhalten haben.

• Nur nachhaltig produzierte Soja und Sojaschrot (Standards).

• Formale Korrekturen wie Logo und Verweise.

Der Verein AMS Agro-Marketing Suisse ist Inhaber der Garantiemarke Suisse Garantie. Im Verein sind die wichtigsten landwirtschaftlichen Organisationen der Schweiz zusammengeschlossen. 

Die Garantiemarke ist beim Institut für Geistiges Eigentum eingetragen und geschützt. Die AMS erlässt das Dachreglement, das Sanktionsreglement und das Gestaltungsmanual. Die Branchenverbände legen die branchenspezifischen Anforderungen in Branchenreglementen fest. 

Diese werden durch die zuständigen Organe der Branchenverbände verabschiedet und durch die Technische Kommission der AMS genehmigt. Stellvertretend für die Milchbranche übernimmt die Organisation Schweizer Milchproduzenten SMP die Funktion des sachlich zuständigen Mitgliedes der AMS.

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