In Frankreich wird die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Bestäuber bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die Justiz beschäftigen. Auslöser ist eine interne Anweisung der Biodiversitätsbehörde (OFB).
Wie die Tageszeitung «Le Monde» berichtete, hat die OFB ihre im Feld tätigen Beamten angehalten, die Einhaltung der Regelungen für blühende, für Bestäuber attraktive Kulturen bei Obstbauern nicht zu kontrollieren. Dies geschah offenbar auf Betreiben des Landwirtschaftsministeriums.
Erst kurz zuvor hatte ein Branchenverband der Obstbauern ein Moratorium für die Kontrollen gefordert. Das interne Schreiben der OFB wurde allem Anschein nach von Mitarbeitern der Behörde an «Le Monde» durchgestochen. Anonym äusserten mehrere Umweltinspektoren gegenüber der Tageszeitung deutliche Kritik an ihrem Dienstherrn und sprachen von «Unverständnis» und «Wut» innerhalb der Belegschaft.
Der Naturschutz-Dachverband FranceNatureEnvironnement (FNE) kündigte jetzt an, gemeinsam mit der Umweltorganisation Générations Futures vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen, um die einheitliche Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Anweisung. Neben dem Schutz der Bestäuber führen die Beschwerdeführer auch den Gleichheitsgrundsatz an und verweisen auf die nicht gestoppten Kontrollen beim Anbau von Raps und Sonnenblumen.