Bio Suisse präzisiert nach Falschinformationen und Verunsicherungen, was in der Wiederkäuerfütterung seit 2022 gilt.
Laut bioaktuell.ch hat Bio Suisse erfahren, dass wiederholt falsche Informationen zur Fütterung von Wiederkäuern kursierten. Auf der Geschäftsstelle hätten sich verunsicherte Knospe-Produzenten gemeldet.
Das gilt seit 2022:
- Seit dem 1. Januar 2022 muss das gesamte Futter für Wiederkäuer zu 100 Prozent aus Schweizer Knospe-Anbau stammen. Importiertes Knospe- und EU-Biogrundfutter durfte noch bis Ende 2021 zugekauft und musste bis Ende Winterfütterung 2022 aufgebraucht werden.
- Knospe-Verarbeitungsprodukte aus inländischer Zuckerproduktion (ausländische und inländische Rüben gemischt) dürfen weiterhin eingesetzt werden.
- Alle Nebenprodukte in Knospe-Qualität der inländischen Trocken- und Schälmüllerei wie Kleie, Futtermehl und Dinkel- und Haferspelzen dürfen eingesetzt werden, auch wenn diese aus ausländischen und inländischen Mühlennebenprodukten zusammengesetzt sind.
- Der maximale Kraftfutteranteil beträgt 5 Prozent, ausgenommen sind Mühlennebenprodukte.
- Wiederkäuer müssen einen minimalen Wiesen- und Weidefutteranteil, gerechnet auf die Jahresration, fressen. Dieser beträgt im Talgebiet 75 und im Berggebiet 85 Prozent. Der restliche Teil der Ration kann aus übrigem Grundfutter bestehen.
Verstösse gegen die Vorschrift 100 Prozent Schweizer Knospe-Futter werden gemäss Sanktionsreglement geahndet.
Kommentare (1)