Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) schlägt erneut Alarm wegen des aus ihrer Sicht ungenügend geschützten landwirtschaftlichen Kulturlands. Die bisherigen Massnahmen des Bundesrats seien ungenügend. Die Situation bleibe «besorgniserregend».
Zwar sei dank der Überarbeitung des «Sachplans Fruchtfolgeflächen» in den vergangenen Jahren Fortschritte erzielt worden, heisst es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Der Flächenbestand liege jedoch nur knapp über dem vom Bund definierten Mindestkontingent.
Gemäss den der Kommission vorliegenden Zahlen liegt der Fruchtfolgeflächen-Bestand derzeit in zwölf Kantonen weniger als zwei Prozent über dem definierten Mindestkontingent und lediglich in drei Kantonen mehr als zehn Prozent darüber. Gesamtschweizerisch liegt der Bestand demnach nur gerade 1,59 Prozent über dem nationalen Mindestkontingent.
«Bemühungen verstärken»
Die GPK-N macht weiter geltend, dass die Beurteilung der tatsächlichen Lage mangels verlässlicher kantonaler Daten zur Bodenqualität schwierig bleibe. Dieser Mangel habe in den vergangenen Jahren nicht beseitigt werden können.
«Die Kommission fordert den Bundesrat auf, seine diesbezüglichen Bemühungen zu verstärken», heisst es im Bericht. Sie erwartet, dass der Bund klare Kriterien für die Definition von Fruchtfolgeflächen festlegt, an die sich alle Kantone halten. Zudem müsse rasch ein verlässliches Bodendatensystem aufgebaut werden, damit die zuständigen Bundesstellen ihre gesetzlichen Aufsichtspflichten ordnungsgemäss wahrnehmen könnten.
Samuel Krähenbühl
Weitere Prüfungen gefordert
Sollte der Bestand an Fruchtfolgeflächen weiter zurückgehen, fordert die GPK-N den Bundesrat auf, die Einführung einer allgemeinen Kompensationspflicht für die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen zu prüfen. Schliesslich soll nach Ansicht der Oberaufsicht geprüft werden, ob der Schutz der Fruchtfolgeflächen eher auf Gesetzes- als Verordnungsebene verankert werden sollte. Die zuständige Umweltkommission des Nationalrats (Urek-N) soll diese Frage nun vertiefen.
Heute verlangen Verfassung und Gesetz, dass mit dem Boden in der Schweiz haushälterisch umgegangen wird und ausreichende Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten werden. Bei Fruchtfolgeflächen handelt es sich um besonders wertvolles Kulturland. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, die Fruchtfolgeflächen zu erheben, und müssen den vom Bund vorgegebenen Mindestumfang erhalten.
Bundesrat setzt Expertengruppe ein
Das Thema beschäftigt die Aufsichtsbehörde seit längerem. Bereits 2015 forderte die GPK-N den Bundesrat auf, in Sachen Fruchtfolgeflächen aktiv zu werden. Jahr für Jahr gingen in der Schweiz rund 3400 Hektaren Kulturland verloren.
Der Bundesrat setzte deshalb 2016 eine Expertengruppe ein, die aufgrund der Stärken und Schwächen des bisherigen Sachplans Möglichkeiten für einen besseren Kulturlandschutz aufzeigen und Empfehlungen formulieren sollte.
Obwohl die bisher getroffenen Arbeiten aus Sicht der GPK-N nicht ausreichen und eine Verschärfung der Massnahmen notwendig ist, schliesst die Kommission ihre Arbeiten in diesem Dossier ab, wie sie schreibt. Sie werde aber im Rahmen ihrer regelmässigen Arbeiten in den kommenden Jahren dennoch aufmerksam verfolgen, wie sich die Situation beim Kulturlandschutz weiterentwickle.
Auch unnötige und überrissene Renaturierungsprojekte kosten hunderte Hektaren Fruchtfolgeflächen..