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Kommission des Nationalrats tritt auf AP 2017 ein

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat am Dienstag beschlossen, auf die Vorlage des Bundesrates über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 2017) einzutreten.

 

 

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat am Dienstag beschlossen, auf die Vorlage des Bundesrates über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 2017) einzutreten.

Mit 17 zu 7 Stimmen ist die Kommission gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste auf die Revision des Landwirtschaftsgesetzes eingetreten und lehnten demnach einen Antrag von Andreas Aebi (SVP, BE) ab, der Nichteintreten verlangte.

Breites Meinungsspektrum

In ihren Voten zum Eintreten anerkannte die Mehrheit der Kommissionsmitglieder grundsätzlich die Notwendigkeit einer Anpassung der Gesetzgebung zur Landwirtschaftspolitik. Unbestrittenermassen sollen die agrarpolitischen Instrumente den Herausforderungen der Zukunft angepasst und möglichst effizient und wirksam ausgestaltet werden. Über die genaue Ausrichtung der Agrarpolitik in den Jahren 2014-2017 und die zu setzenden Schwerpunkte bestehen allerdings unterschiedliche Meinungen. Dies widerspiegelt sich in einer sehr grossen Anzahl von Anträgen, welche im Hinblick auf die Detailberatung in der Kommission eingereicht wurden.

Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf die Vorlage zur Revision des Landwirtschaftsgesetzes. Sie lehnt den Vorschlag des Bundesrat ab, da dieser mehr Leistungen bei gleichbleibenden finanziellen Mitteln verlange. Vor dem Hintergrund von sehr tiefen Produktepreisen sei dies für die Bauern nicht tragbar.

Ernährungssouveränität in Vorlage drin

Die Kommission hat daraufhin die Detailberatung aufgenommen und erste Beschlüsse gefasst. Unter anderem hat sie sich für die Verankerung des Grundsatzes der Ernährungssouveränität gemäss dem Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen. Damit soll eine Ernährungssouveränität erreicht werden, welche auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten nach hochwertigen und vielfältigen inländischen Produkten ausgerichtet ist. Mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten wurde ein Antrag auf Streichung dieser Bestimmung abgelehnt.

Mit 12 zu 11 Stimmen hat die Kommission es abgelehnt, den Begriff der Landwirtschaft auch auf landwirtschaftsnahe Tätigkeiten auszuweiten. Nach Meinung der Mehrheit würde dies dem Ziel eines effizienten Einsatzes der Mittel für die Landwirtschaft widersprechen und den Wettbewerb mit Gewerbe und Industrie verzerren. Die Minderheit betonte, dass landwirtschaftsnahe Tätigkeiten für viele Bauernbetriebe – und dabei insbesondere für Bäuerinnen – von grosser Bedeutung sind.

Die WAK-N wird die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 13. und 14. August fortsetzen.

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